Jahrelang wurde gestritten, jetzt gibt es Klarheit. Der Eigentümer muss handeln, will aber noch Optionen prüfen.
„Kein schöner Anblick“, „verschandelt die Stadteinfahrt seit Jahren“ oder schlicht „Schandfleck“ – wenn es um das ehemalige Gasthaus Dolomiti in der Schramberger Talstadt geht, fallen die Urteile in der Bevölkerung deutlich aus. Seit langem wird gefordert, dass sich an der Situation etwas ändert. Auch die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat griffen das Thema in ihren Haushaltsreden auf – mit einheitlichem Tenor.
Nach dem Willen der Stadt hätte das Gebäude längst abgerissen werden sollen. Doch die Immoflu GmbH aus Donaueschingen, der rund 70 Prozent des Gebäudes gehören, widersetzte sich der Abbruchanordnung und zog vor das Verwaltungsgericht. Dieses hat die Klage nun abgewiesen.
Wirtschaftlich sinnvoll?
Seit einem Brand in der Nacht auf den 24. März 2013 steht das Gebäude in der Oberndorfer Straße unweit des Paradiesplatzes leer. Im Jahr 2018 hatte die Eigentümergesellschaft mit einer Sanierung begonnen. Geplant waren sechs Wohnungen sowie ein Gastronomiebereich. Später sollte auch die ursprünglich vorgesehene Restaurantfläche in Wohnraum umgewandelt werden. Doch bereits nach wenigen Wochen kamen die Arbeiten erneut zum Erliegen.
Wohnraum für immer verloren?
Aus Sicht von Geschäftsführer Jürgen Fluck ist eine Sanierung weiterhin wirtschaftlichsinnvoll. „Auch wenn das für Außenstehende nicht nachvollziehbar erscheint“, sagt er. Er verweist auf die Lage des Grundstücks und stellt infrage, ob nach einem Abriss dort überhaupt noch gebaut würde. „Der mögliche Wohnraum wäre für immer verloren.“
Fluck betont, bereits viel Zeit und Geld investiert zu haben und das Projekt nicht so leicht aufgeben zu wollen. Eine Bauvoranfrage sei weiterhin bei der Stadt anhängig. Die Verwaltung habe sich jedoch auf den Abriss festgelegt – trotz seines Vorschlags, die Verfügung zunächst ruhen zu lassen.
Abteilungen verfolgen verschiedene Ziele
Den Ablauf des Verfahrens schildert Fluck so: 2022 habe er, begleitet von der städtischen Wirtschaftsförderung, Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragt. Noch vor einer Entscheidung darüber habe die Stadt die Abbruchverfügung erlassen. „Zwei Abteilungen in der Stadtverwaltung verfolgten gleichzeitig unterschiedliche Ziele – das ist für mich suspekt“, sagt Fluck.
Auch nachdem ein Zuschuss in sechsstelliger Höhe bewilligt worden sei, habe die Stadt an ihrem Kurs festgehalten. Fluck legte daraufhin Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg ein. Nach rund einem Jahr Prüfung bestätigte die Behörde im Herbst 2024 die Abrissverfügung. Daraufhin zog er vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht wies nun die Klage ab, die Verfahrenskosten muss der Kläger tragen. Ein schriftliches Urteil liegt Fluck nach eigenen Angaben bislang noch nicht vor. Sobald dieses vorliegt, will er prüfen lassen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind.
Gericht hat entschieden
Unterdessen hat die Stadt Schramberg den Eigentümer aufgefordert, den Abriss bis Ende April zu veranlassen oder zumindest nachzuweisen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Bis Ende Juni soll das Gebäude vollständig beseitigt sein, so die Auskunft des Geschäftsführers. Die Kosten für den Rückbau werden auf einen sechsstelligen Betrag geschätzt. „Damit kostet der Abriss mehr, als das Grundstück wert ist“, so Fluck.
Schulterschluss gesucht
Trotz der angespannten Situation sagt der Geschäftsführer: „Ich suche nach wie vor den Schulterschluss mit der Stadt.“ Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung lag bis Redaktionsschluss nicht vor.