Nach dem Willen der Stadt Schramberg sollte die Brandruine des früheren Dolomiti in der Oberndorfer Straße längst abgerissen sein. Nach wie vor will der heutige Eigentümer der Abbruchanordnung nicht Folge leisten und klagt vor dem Verwaltungsgericht.
Seit dem Brand in der Nacht auf den 24. März 2013 steht das ausgebrannte Gebäude in der Oberndorfer Straße unweit vom Paradiesplatz leer. Und für die unendliche Geschichte ist immer noch kein baldiges Ende in Sicht. In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag teilte Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß mit, dass dazu eine Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht wurde.
Lange Vorgeschichte
Sechs Jahre nach dem Brand keimte in der Stadt die Hoffnung auf, dass sich am Gebäude etwas ändert: Im März 2018 wurden die Fenster im Erdgeschoss und den darüber liegenden Stockwerken mit Plastikplanen verschlossen, die inzwischen teilweise beschädigt sind und herunterhängen. Ein Immobilienhändler aus dem Raum Donaueschingen wollte damals das Gebäude sanieren und sechs Wohnungen und einen Gastrobereich einrichten. Die Arbeiten begannen zwar, stockten aber bald schon wieder. Dann herrschte wieder Stillstand.
Anfang 2023 zeigte sich, dass Fassaden- und Fensterteile herunterzufallen drohten und Passanten gefährden oder parkende beziehungsweise vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigen konnten. Der Bauhof hatte deshalb zunächst den Gehweg gesperrt und danach darauf den noch heute bestehenden Sicherheitsdurchgang aus Holz erstellen zu lassen.
In diesem Oktober hatte Stadträtin Susanne Andreae von SPD/Buntspecht-Fraktion im Ausschuss Umwelt und Technik nach dem aktuellen Stand gefragt. Oberbürgermeisterin Dorothee hatte wegen des „schwebenden Verfahrens“ nur allgemein geantwortet, dass ein Eigentümer bei einer Anordnung der Stadt Widerspruch einlegen könnt.
Überprüfung der Verfügung
Allerdings gab die Stadt in der Folge eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zur von der Stadt ausgesprochene Abrissverfügung weiter: „Die Stadt Schramberg hat im Zusammenhang mit dem brandgeschädigten Gebäude unter anderem eine Abbruchanordnung erlassen. Hiergegen richtet sich der Widerspruch des Eigentümers. Unsere Überprüfung – das Regierungspräsidium Freiburg ist die hier zuständige Widerspruchsbehörde – hat ergeben, dass die Verfügung der Stadt rechtmäßig ist. Daher haben wir den Widerspruch mit Bescheid vom 25. September 2024 zurückgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Widerspruchsführer kann hiergegen noch Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erheben“.
Ein solche Klage muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zurückweisung erfolgen und ist nun wohl auch innerhalb dieser Frist eingegangen.
Miteigentümer schweigt
„Zur Oberndorfer Straße 59 wurde jetzt eine Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht, die Begründung liegt uns noch nicht vor“, teilte Rehfuß im Gemeinderat unter Bekanntgaben mit.
Unsere Redaktion hat den Kläger um eine Stellungnahme gebeten. Er hält es wie Oberbürgermeisterin Eisenlohr und will sich jetzt in einem schwebenden Verfahren nicht öffentlich äußern, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Im Telefonat wies er aber darauf hin, dass er nicht der alleinige Eigentümer, sondern lediglich Miteigentümer sei.