Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs zu den Corona-Hilfen will Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut noch keine festen Zusagen abgeben. Die Opposition macht Druck.
Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Oktober – mit Niederlagen für die Landeskreditbank in fünf Musterverfahren – geben die Richtung vor: Ein großer Teil der Rückforderungen zur Soforthilfe Corona durch die L-Bank ist unrechtmäßig erfolgt. Dies betrifft in erster Linie die damaligen Bewilligungsbescheide auf Basis einer Richtlinie des Wirtschaftsministeriums vom 22. März 2020, während eine Verwaltungsvorschrift vom 8. April 2020 vor Gericht eher entlastend für das Land gewertet wird. Trotz der klaren VGH-Urteile will die Landesregierung den davon betroffenen Kleinunternehmen und Selbstständigen noch keine konkreten Zusagen machen, dass sie die damalige Hilfsleistung behalten können.
Mehr als 60 000 Fälle und eine Summe von gut 430 Millionen Euro
SPD und FDP im Landtag fordern daher, dass das Land auf alle rechtswidrigen Corona-Rückforderungen verzichtet – unabhängig davon, ob Widersprüche eingelegt oder Klagen erhoben wurden. Eine Regulierung müsse bestandskräftige Fälle einschließen, in denen Unternehmen Soforthilfen zurückgezahlt haben, sagt der SPD-Wirtschaftsexperte Boris Weirauch im Wirtschaftsausschuss. „Es gibt viele Menschen, die konnten es sich nicht leisten, Widerspruch einzulegen und Klage zu führen.“ Es gebe aber auch viele, die im Vertrauen darauf, dass sie einen rechtmäßigen Bescheid bekommen, der sie zur Zurückzahlung der Corona-Hilfen auffordert, die Summe begleichen und jetzt merken: „Das Land hat die Rückzahlung rechtswidrig eingefordert.“ Es gehe um mehr als 60 000 Fälle mit einer Rückzahlungssumme von mehr als 430 Millionen Euro – „Liquidität, die unsere Wirtschaft, Unternehmen und Selbstständige, dringend braucht.“
Im Schlagabtausch insistiert auch der Liberale Hans Dieter Scheerer: Jede Firma, die ihre Soforthilfen ohne Rechtsbasis habe zurückzahlen müssen, „muss diese erstattet bekommen, egal ob sie geklagt hat, widersprochen hat oder dem Staat vertraut hat“. Der Ehrliche dürfe nicht der Dumme sein.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) blockt jedoch alle Versuche ab, sie auf irgendeine Zusage festzulegen. Mehr als ein halbes Dutzend Mal stellt sie in praktisch identischer Wortwahl fest: „Ich kann seriös nur eine Aussage treffen, wenn mir die Urteilsbegründung vorliegt.“ Dies soll voraussichtlich Mitte November erfolgen. Vom Verwaltungsgerichtshof kenne sie bisher nur die Pressemitteilung zu den Urteilen – „mehr nicht“. Daher könne sie nicht verlässlich und glaubwürdig Stellung nehmen; als Teil der Exekutive trage sie Verantwortung. „Sobald wir Konkreteres wissen, werden wir handeln und das Maximale tun, um unsere Unternehmen zu unterstützen“, verspricht sie für die Regierung. „Das werden wir so schnell wie möglich tun, damit so schnell wie möglich Planungssicherheit hergestellt werden kann.“
„Offene Zinsforderungen bis zu einer endgültigen Klärung stoppen“
„Ich rede nicht nur, ich handle“, sagt Hoffmeister-Kraut. Dennoch wirft ihr die Opposition vor, „Nebelkerzen zu schmeißen“ und „auf Zeit zu spielen“. Der Grundtenor der Urteile sei bekannt, da müsse man nicht bis Mitte November warten. Selbst die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen befürworten eine zügige Lösung von Land und L-Bank im Sinne der VGH-Urteile und auch der Unternehmen, die sich von Anfang an korrekt verhalten haben.
Offen bleibt zudem, wie das Land mit den Hilfeempfängern umgehen will, von denen die L-Bank nachträglich noch Zinsen einfordert. Weirauch appelliert an die Ministerin, offene Zinsforderungen bis zu einer endgültigen Klärung zu stoppen. „Es kann doch nicht sein, dass sich Leute der Zinsforderung ausgesetzt sehen, obwohl der VGH in dieser Frage schon zu ihren Gunsten entschieden hat“, empört er sich. Es sei „das Mindeste“, die von den Urteilen begünstigte Gruppe bis zur endgültigen Klärung nicht mit Zinsforderung zu behelligen und auf eine Vollstreckung verzichten. Hoffmeister-Kraut kontert: „Wer sich an die Regeln gehalten hat, der muss keine Zinsen zahlen – wer Fristen nicht eingehalten hat, muss Zinsen zahlen.“ Darüber sei seinerzeit informiert worden. Dies sehen Betroffene allerdings anders. Zudem hat die L-Bank verzögerte Rückzahlungen mitunter offenbar mitverschuldet.
Von außen macht der Handelsverband Baden-Württemberg Druck: „Viele Betriebe stehen angesichts der Rückforderungsverfahren weiterhin mit dem Rücken zur Wand“, sagt die Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Nötig sei daher ein einheitliches und automatisiertes Verfahren für den Umgang mit Rückforderungsbescheiden. Alle vergleichbaren Fälle müssten gleich behandelt werden. Nicht nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, sollten unverzüglich und unbürokratisch Rechtssicherheit erhalten – auch Händlern, die keinen Widerspruch eingelegt und keine Klage eingereicht haben, sondern das erhaltene Geld nach Aufforderung zurückgezahlt haben, müsse es zurückerstattet werden, mahnt sie.
Eine große Menge abgeschlossener und offener Soforthilfe-Fälle
Offene Fälle
Nach Angaben der L-Bank gibt es bei der Corona Soforthilfe insgesamt noch 1800 offene Widersprüche (mit einem Volumen von 13,8 Millionen Euro) und 1000 offene Klagen (10,7 Millionen Euro). Darunter fallen 1300 offene Widersprüche (10,5 Millionen Euro) und 800 offene Klagen (8 Millionen Euro) unter die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums vom 22. März 2020. Diese Fälle haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, im Sinne der Hilfeempfänger gelöst zu werden. 500 offene Widersprüche (3,3 Millionen Euro) und 200 offene Klagen (2,7 Millionen Euro) betreffen die Verwaltungsvorschrift vom 8. April 2020 mit einer geringeren Regulierungswahrscheinlichkeit.
Rückforderungen
Im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren der L-Bank wurden 116 300 Rückforderungsbescheide (mit einem Volumen von 856 Millionen Euro) erlassen. 108 700 Rückforderungsbescheide (791,5 Millionen Euro) sind abgeschlossen. 83 500 Rückzahlungen (559 Millionen Euro) wurden insgesamt geleistet. In der „Richtlinien-Gruppe“ wurden 62 200 Rückforderungsbescheide (437 Millionen Euro) erlassen – da muss das Land unter Umständen einen Ausgleich finden. ms