Der Streit zwischen der Kikripp und der Stadt VS beschäftigt weiter die Gerichte. An der Villinger Kindertagesstätte wird der Protest zum Vorgehen der Verwaltung zum Ausdruck gebracht. Foto: Marc Eich

Im juristischen Streit mit der Kikripp erleidet die Stadt VS eine Schlappe. Das Verwaltungsgericht hält die Bescheide gegen die Kindergarteneinrichtung für möglicherweise rechtswidrig. In der Begründung wird klar, warum das so ist.

Hat die Stadt Villingen-Schwenningen gar nicht das Recht, Geld von der Kikripp zurückzufordern? Diesen Schluss lässt die Begründung des jüngsten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg zu. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.