Im juristischen Streit mit der Kikripp erleidet die Stadt VS eine Schlappe. Das Verwaltungsgericht hält die Bescheide gegen die Kindergarteneinrichtung für möglicherweise rechtswidrig. In der Begründung wird klar, warum das so ist.
Hat die Stadt Villingen-Schwenningen gar nicht das Recht, Geld von der Kikripp zurückzufordern? Diesen Schluss lässt die Begründung des jüngsten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg zu. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.