Jimmy Ngo hat sich mit seinem eigenen Bubble-Tea-Laden einen großen Traum erfüllt. Foto: Dahms

Nachdem er mit seinem Bubble-Tea-Laden innerhalb der Innenstadt umgezogen ist, wollte Jimmy Ngo zwei Werbetafeln an seinem Geschäft anbringen. Seinen Antrag lehnt das Ordnungsamt ab.

Bunte Strohhalme, fruchtige Perlen und süße Säfte hinter der Theke, der Raum ist voller Comiczeichnungen und Spielfiguren: Jimmy Ngo hat seinen Traum zum Beruf gemacht: Er betreibt einen Bubble-Tea-Laden, in dem es Früchte- oder Milchtee mit Geschmacksperlen zu kaufen gibt.

 

Das Konzept kennt er aus seiner Heimat Hamburg „dort gibt es überall solche Läden“, erzählt er unserer Redaktion. In Lahr habe ihm ein solcher Ort gefehlt, und so habe er sich vor drei Jahren dafür entschieden, den Betrieb „Kozi“ von einem Freund zu übernehmen.

„Ich wollte mich schon immer mit meiner Leidenschaft für Anime und Kitschiges selbstständig machen“, berichtet er. Das Geschäft seines Freundes strukturierte er komplett um – Tapete raus, Menükarte neu gestaltet, neue Getränkesorten entwickelt. „Die erste Zeit war schwierig, weil die Leute immer noch dachten, wir wären Kozi. Es hat gedauert, bis wir uns neu etabliert hatten.“

Für junge Leute ist der Laden ein beliebter Anlaufpunkt

Ngo ist es wichtig, einen Aufenthaltsort für junge Menschen zu schaffen: „Nicht alle Eltern können sich Hobbys und Vereine für ihre Kinder leisten, dann lungern sie auf der Straße rum“. Beim „Boba Tea Store“ gibt es Steckdosen mit USB-Anschlüssen, an denen junge Leute ihre Handys aufladen können, neben dem Bubble-Tea können sie außerdem für wenig Geld Instant Ramen essen, vorgekochte Nudeln.

„Viele kommen nachmittags hierher, um ihre Hausaufgaben zu machen. Häufig kaufen sie gar nichts, aber das ist für uns in Ordnung“, so Ngo. Und in der Tat, während des Gesprächs mit unserer Redaktion treten immer wieder Jugendliche durch die Tür, die jüngsten etwa zehn und die ältesten vielleicht 16 Jahre alt. Sie unterhalten sich mit Ngo, erzählen ihm, was sie auf Tiktok gesehen haben und was sie in den Ferien gerade so machen.

Vor einem Jahr, zum Start der Chrysanthema 2024, wechselte Ngo mit seinem Unternehmen den Standort. Die Miete am alten Platz in der Marktstraße sei zu teuer gewesen. „Von dem Geld hätten wir auch mitten in Freiburg etwas aufmachen können“, erzählt er.

Keine Schilder für den Laden

Deshalb verlegte er sein Geschäft in die Mühlgasse, eine schwächer frequentierte Seitenstraße. Für den neuen Standort bestellte er zwei Schilder, eines mit dem Namen des Geschäfts und eines mit dem Bild eines Bubble-Teas. Rund 3000 Euro habe er insgesamt dafür ausgegeben, sagt er.

Wer aktuell vor dem Laden in der Mühlgasse steht, sieht aber – nichts. Keines der beiden Schilder hängt am Eingang, wo Ngo sie eigentlich anbringen wollte. Der Grund: Das Ordnungsamt lehnte seinen Antrag ab, die Schilder aufhängen zu dürfen. Sie seien zu groß. Ngo geht mit der Berichterstatterin durch die Straße und deutet auf Fassaden umliegender Läden. Links und rechts vom „Boba Tea Store“ sieht man: Fast alle Schilder sind größer als die von Ngo beantragten.

Sein Widerspruch wurde von der Behörde wegen Fristverzugs abgelehnt

„Ich habe natürlich Einspruch eingelegt“, berichtet er. Fünf Wochen später sei die Rückmeldung vom Amt gekommen, dass der Einspruch ungültig sei: „Ich hätte das per Einschreiben machen müssen, hieß es. Und jetzt sei die Frist sowieso abgelaufen. Ich finde das echt unfair, weil die Frist ja nur abgelaufen ist, weil mir keiner vom Amt geantwortet hat“.

Ngo gab nicht auf, schaltete einen Anwalt ein. Schließlich wurde ihm von juristischer Seite jedoch geraten, das Ganze auf sich beruhen zu lassen, da keine Erfolgsaussicht bestehe.

Allein der abgelehnte Antrag für die Schilder habe ihn schon 300 Euro gekostet. „Das Ordnungsamt ist ja eigentlich im Recht“, erklärt er uns indessen. „Es gibt wohl so eine Stadtsatzung von 1916 oder so, die ist noch per Schreibmaschine geschrieben. Da steht drin, dass ein Schild höchstens 20 mal 20 Zentimeter groß sein darf“.

Er empfindet es indes als unfair, dass diese Regel bei ihm streng angewendet werde, bei anderen Ladeninhabern aber offenbar großziger gehandhabt wird – so zumindest sein Eindruck.

Jetzt liegen die beiden Werbetafeln im Lager des Geschäfts. Die Hoffnung darauf, dass sie noch einmal am Geschäft angebracht werden, hat Ngo aufgegeben.

Das sagt die Stadt

Auf Anfrage unserer Redaktion teilt die Stadt Lahr mit, dass alle Schilder, Aufschriften und sonstige Werbung grundsätzlich der Landesbauordnung unterliegen würden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens würden auch Kategorien wie der Denkmalschutz, die Straßenverkehrsordnung oder örtliche Gestaltungssatzungen berücksichtigt. Grundsätzlich gelte, dass Schilder das Orts- und Straßenbild nicht verunstalten und von ihnen keine Gefahr ausgehen dürfe. Die Stadt betont, dass die rechtlichen Vorgaben sich nicht nach der Art des Unternehmens richteten, sondern nach seinem Standort. In Gewerbegebieten seien die Regelungen zur Genehmigung sehr viel großzügiger als in Altstädten. Außerdem würden dort restriktivere Vorgaben zu Größe, Material, Farbe und Beleuchtung gelten.