Bleibt der Kernstadtbeirat in der Hauptsatzung verankert? (Symbolbild) Foto: Schnekenburger

Gegen die Streichung des Ausschusses aus der Hauptsatzung regt sich Widerstand. Vier ehemalige Stadträte machen sich parteiübergreifend stark für den Erhalt – und geben gute Gründe an.

Zur Diskussion um den Fortbestand des Kernstadtbeirats hat uns eine Stellungnahme der Alt-Stadträte Robert Häring, Günter Danner, Eberhard Schmid und Günter Niethammer erreicht. Angesichts der Idee, den beratenden Ausschuss aus der Hauptsatzung zu streichen, wie jüngst im Verwaltungsausschuss diskutiert, erinnern sie an die Gründe zur Installierung des Gremiums und führen dessen Arbeit vor Augen.

 

„Jeder Teilort hat gemäß Satzung einen Ortsvorsteher und einen Ortschaftsrat mit den damit verbundenen Rechten, Pflichten und ausgestattet mit entsprechenden Verfügungsmitteln, über die die Räte selbstständig entscheiden dürfen. Alle Wünsche, Mängel und ortsspezifischen Angelegenheiten werden dort behandelt und, falls zuständig, auch entschieden. Beim Aufstellen des Haushaltsplans hat der Ortschaftsrat ein Vorschlagsrecht. Der Ortsvorsteher hat direkten Zugang zur Verwaltung und zum Bauhof“, stellen sie fest.

Interessen der Kernstadt

Vor diesem Hintergrund habe man im Jahr 2000 den Kernstadtbeirat ins Leben gerufen, der sich aus Räten der Kernstadt zusammensetzt. Der Kernstadtbeirat habe sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Kernstadt zu formulieren und zu bündeln, da die Räte über die entsprechenden Ortskenntnisse verfügen. „In der Zeit, als wir noch im Gemeinderat waren, wurde ein Sprecher bestimmt. Beratungspunkte wurden gemeinschaftlich festgelegt und bei der Beiratssitzung abgearbeitet. Die Ergebnisse wurden protokolliert und an den Bürgermeister als Wunsch weitergeleitet.“

Dies habe „bestens funktioniert“, da die Räte in ihrem Umfeld gute Kontakte zur Bevölkerung und selbst durch eigene Kenntnis die Belange der Kernstadt im Auge hatten. Diese Arbeit sei dem Bürgermeister als Informationsquelle wichtig gewesen, so dass der Kernstadtbeirat in der Hauptsatzung verankert wurde.

Bürger zweiter Klasse?

„In den meisten Fällen konnten die Anregungen direkt von der Verwaltung erledigt werden, bei größeren Belangen wurden sie von der Verwaltung aufgearbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt“, erinnern sich die früheren Stadträte und fragen: „Was ist da so verkehrt, vor allem vor dem Hintergrund der Befugnisse der jeweiligen Ortschaftsräte und der Ortsverwaltungen? Sind die Bewohner der Kernstadt Bürger zweiter Klasse?“

Wenn man sehe, wie die Kernstadt vernachlässigt werde, „wie sich Entscheidungen ewig hinziehen, wie Baumaßnahmen vor sich hindämmern, dann ist es höchst notwendig, dass Probleme benannt werden“, erklären sie und: „Der Kernstadtbeirat ist für die Kernstadt so wichtig wie die Ortschaftsräte in den Teilorten, besonders bei der aktuellen Zusammensetzung des Gemeinderats.“

Und sie formulieren eine Alternative: „Sollte der Bestand des Kernstadtbeirates nicht möglich sein, dann muss für die Kernstadt auch ein eigener Ortschaftsrat und Vorsteher eingerichtet werden, wie in den Teilgemeinden, nach dem Prinzip: Gleiches Recht für alle.“