Die JVA in Rottenburg befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Amtsgerichts. Foto: Daniel Begemann

Ein 43-Jähriger wollte in der JVA einen Kuchen backen – jetzt ist er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch vor Gericht tauchen plötzlich Zeugen nicht auf.

In Handschellen und Fußfesseln führen zwei Justizbeamte einen 43-jährigen Mann aus der JVA Rottenburg in den Saal des Amtsgerichts. Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mittels einer Plastikschüssel lautet die Anklage gegen den Häftling, der eine mehrjährige Haftstrafe zu verbüßen hat.

 

Der Tag im November 2024, an dem der Häftling in einer der Gemeinschaftsküche des Gefängnisses eigentlich einen Kuchen hatte backen wollen, wird für ihn zu einem Einschnitt im Gefängnisleben.

Der Angeklagte schildert, wie es an jenem Tag zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung und schließlich zur gewalttätigen Auseinandersetzung mit einem Mithäftling gekommen sein soll: „Ich war gerade dabei, den Kuchen vorzubereiten“, sagt der 43-Jährige. Mit der Schüssel in der Hand sei er in die Küche gekommen, wo auch ein anderer Häftling gerade den Backofen habe nutzen wollen. „Ich habe gefragt, wie lange er braucht.“ Auf seine Frage bekommt der Mann aber wohl nur eine aggressive Antwort. Dann fallen Beleidigungen. „Ich habe mich erschrocken umgedreht, da stand er schon fast einen Meter vor mir und wollte mit der Faust auf mich los. Ich habe ihm aus Reflex die Schüssel an den Kopf gehauen.“ Der Schlag sei keine Absicht gewesen, er habe sich lediglich schützen wollen. Der Getroffene erleidet einen Bluterguss an der Schläfe und am Auge.

Immer wieder Aggressionen

Probleme mit dem Mithäftling habe es bereits vor dem Vorfall gegeben, berichtet der Angeklagte auf Nachfrage seines Verteidigers Georg Schäfer. „Er hat sich oft mit Leuten angelegt, beleidigt, immer provoziert.“ Auch bei der Essensausgabe – eine Arbeit, die der Angeklagte als Reiniger wahrnahm – sei er unfreundlich gewesen.

Der Vorfall mit der Schüssel hat für den Angeklagten einschneidende Folgen: „Ich wurde sofort abgesondert und abgelöst als Reiniger. Es hat weh getan, dass ich meinen Job verloren habe.“ Sein Kontrahent hingegen habe keine Konsequenzen erfahren.

Zeugen erscheinen nicht

Der durch den Angeklagten verletzte Häftling hätte vor Gericht eigentlich als Zeuge aussagen sollen. Doch er erscheint nicht. Auch andere Zeugen aus dem Gefängnis haben sich abgemeldet.

Aus der JVA sagt lediglich eine Hauptsekretärin aus, die die Auseinandersetzung zwischen den beiden Häftlingen mitbekommen hat. Sie drückte ihren Alarmknopf und trennte die Beiden. Nach ihrem Eindruck sei der Angeklagte nicht der Aggressivere von beiden gewesen.

Die Entscheidung

Staatsanwältin Susanne Teschner meint zum Ende der Beweisaufnahme: „Es ist nicht nachweisbar, dass es nicht doch Notwehr war.“ Was der Angeklagte geschildert hat, lasse sich nicht ausschließen. Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel beschließt, das Verfahren einzustellen.