Rund 20 Befürworter der Außenstelle Trichtingen waren beim Verfahren über die Klagezulassung dabei. Foto: Bornfleth

Die offizielle gerichtliche Entscheidung steht noch aus, doch die Befürworter der Trichtinger Grundschule erklären ihr Vorhaben für gescheitert.

Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine Entscheidung über die Klagezulassung erst am Montag formell bekanntgeben wird: Der Streit um die Trichtinger Grundschule scheint beendet zu sein. So zumindest sehen das die Fürsprecher für den Erhalt der Schule.

 

„Leider ist die ehemalige Gemeinde Trichtingen mit dem Schulstandort untergegangen“, meint Oliver Bornfleth stellvertretend für die Schul-Befürworter.

Nur Klagezulassung war Thema

Die Richter in Mannheim hätten es abgelehnt, über das Thema Schule und die Wichtigkeit dieser für die Kinder zu urteilen. Stattdessen sei nur darüber diskutiert worden, ob der Vertrag von damals Gültigkeit habe – vor dem Hintergrund, dass man nicht klageberechtigt sei, da niemand von den Unterzeichnern mehr am Leben sei, so schildert Bornfleth den Verlauf des Verfahrens.

Rund 20 Bürger aus der Gemeinde Epfendorf hatten sich am Donnerstag nach Mannheim aufgemacht, um ihrem Anliegen, dem Erhalt des Grundschulstandorts Trichtingen, zusätzlich Ausdruck zu verleihen. Man habe zeigen wollen, wie wichtig es sei, die Schule geöffnet zu lassen, so die Erklärung.

Was bisher geschah

2021 hatte der Epfendorfer Gemeinderat beschlossen, die Außenstelle Trichtingen – in erster Linie aus Kostengründen – zu schließen. Im Sommer 2023 hatten Gemeinderäte aus Trichtingen und Harthausen Klage erhoben und sich dabei auf den Eingemeindungsvertrag 1974 bezogen. In diesem seien Grundlagen zum Erhalt beider Schulen benannt, so die Argumentation.

Das Verwaltungsgericht in Freiburg hatte den Fall an die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, verwiesen. Da Trichtingen und Harthausen keinen Ortschaftsrat und keinen Ortsvorsteher haben, die für die Belange der Teilorte eintreten könnten, sei die Situation in Baden-Württemberg ein Präzedenzfall, hieß es.

„Wir haben alles in die Waagschale geworfen“

Noch bevor die Entscheidung des Gerichts offiziell bekanntgegeben wird, haben sich die Schul-Befürworter bei uns gemeldet und geben ihrer Enttäuschung Ausdruck. Ein Entgegenkommen, eine Art „Vergleich“ in Bezug darauf, was mit dem Schulstandort passieren könnte, sei vom gegnerischen Anwalt kategorisch abgelehnt worden, berichtet uns Oliver Bornfleth.

„Wir haben nun alles in die Waagschale geworfen, konnten aber trotz sehr guter Argumente für unsere Schule nicht punkten“, drückt Bornfleth sein Bedauern aus – und ergänzt: „Es war für unsere Nachkommen gedacht, nicht für uns.“ Nun werde man die Sache mit rund 60 000 Euro Verlust abschließen.

Was nun mit der Schule, der Turnhalle, dem Jugendraum und den Kabinen für Faustball passieren werde, liege in den Händen der Gemeinde, meint Bornfleth abschließend.