Nach einem Streit wurde ein Nagolder Busfahrer handgreiflich und setzte damit seinen Beruf aufs Spiel. Nun wurde er verurteilt.
Dass einem der Straßenverkehr manchmal enorm auf die Nerven gehen kann, das weiß wohl jeder, der schonmal daran teilgenommen hat. Einen besonders schlechten Tag hatte jedoch ein Busfahrer aus Nagold.
Der 59-Jährige sei im März vergangenen Jahres nach einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr aus seinem Bus ausgestiegen, und habe einem Müllmann zweimal ins Gesicht geschlagen. Zuvor hatte er ihm außerdem den Mittelfinger gezeigt, heißt es in der Anklageschrift.
Nun stand der zweifache Familienvater wegen Beleidigung und Körperverletzung vor dem Nagolder Amtsgericht. Der Angeklagte beschrieb die Situation wie folgt: Er sei mit seinem Bus unterwegs gewesen, als vor ihm ein Müllwagen zum Stehen kam. Als er diesen überholen wollte, sei der Müllwagen ohne auf den Bus zu achten losgefahren.
Der Angeklagte musste darauf hin stark bremsen. Wütend habe er den Bus bei der nächsten Gelegenheit überholt, sei ausgestiegen und habe den Fahrer des Wagens zur Rede stellen wollen.
Daraufhin habe ihn der Müllmann beleidigt und aus offenem Fenster angespuckt, der Busfahrer habe die Kontrolle verloren und schlug zu. Vor Gericht zeigte er sich einsichtig und entschuldigte sich für sein Verhalten. Er habe eine Woche vor der Tat schon einen Vorfall erlebt, der ihn die gesamte Woche emotional sehr aufgebracht habe.
Die Gegenseite schildert den Fall anders
Aus Sicht des Geschädigten, einem 55-jährigen Kraftfahrer, ist die Situation etwas anders verlaufen. Da man als Müllwagenfahrer stets ein Auge auf den Kollege hinten auf dem Fahrzeug haben müsse, sei es für den Fahrer schwer, bei der Arbeit auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
Dann habe der Busfahrer in überholt, den Mittelfinger gezeigt und vor ihm an einer Haltestelle angehalten. Dort sei er ausgestiegen, habe die Tür des Müllwagens geöffnet und auf den Fahrer eingeschlagen. Ob er beim Verteidigen den Busfahrer angespuckt oder beleidigt hatte, daran erinnere er sich nicht.
Er sei während des Angriffs damit beschäftigt gewesen, die Bremse seines Wagens zu halten, damit das mehrere Tonnen wiegende Fahrzeug nicht seinen Kollegen überrollte. Sein Fenster sei jedoch die ganze Zeit zu gewesen. Vorher habe es kein Gespräch gegeben.
Durch den Angriff hätten sich bei dem Geschädigten zwei Zähne sowie ein Zahnimplantat gelockert, welches er Monate später dann aus Versehen schluckte. Außerdem habe er leichte Verletzungen im Gesicht davongetragen.
Ein Fahrverbot hätte schwere Folgen
Besonders schlecht für den Busfahrer: Die Körperverletzung fand im Straßenverkehr statt, noch dazu während einer beruflichen Fahrt. Somit drohte dem 59-Jährigen der Verlust der Fahrerlaubnis. Der Staatsanwalt forderte neben einer Geldstrafe von 4900 Euro eine Führerscheinsperre von sechs Monaten.
Für einen Berufsfahrer natürlich eine absolute Katastrophe. Das fand auch der Verteidiger. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis nehme man dem Fahrer seine Lebensgrundlage. Er habe seit seinem Fahrtantritts im Jahr 1986 keinerlei Vorfälle und in diesem Fall, auch durch seine ohnehin schon angeschlagenen Nerven, lediglich einen „rabenschwarzen Tag“ gehabt.
Das Urteil belief sich letztendlich auf ein Fahrverbot für drei Monate und eine Geldstrafe von 45 Tagessätze je 60 Euro, also 2700 Euro. Das Verfahren wegen Beleidigung wurde eingestellt. Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Zahnprobleme des Klägers auf die Schläge zurückzuführen sind.
Zumindest ein kurzer Entzug der Fahrerlaubnis sei aber ein „wichtiger Denkzettel“ für den Berufsfahrer, meinte der Richter. Abschließend verriet der Staatsanwalt noch einen unter Verkehrsrechtlern gängigen Spruch: „Der Erste, der aussteigt, verliert.“ Bei solchen Situation komme selten etwas Gutes heraus.