Die GDL wird wieder die Deutsche Bahn bestreiken, Bahnreisende haben das Nachsehen. Welche Rechte haben Passagiere bei Zug- und Flugausfällen? Foto: www.7aktuell.de |

Die GDL hat einen neuerlichen Bahnstreik angekündigt. Zahlreiche Züge werden dann verspätet ans Ziel kommen oder gar ganz ausfallen. Welche Rechte haben Passagiere bei Zug- und Flugausfällen?

Berlin/Stuttgart - Gerade erst hat der Pilotenstreik bei Germanwings viele Flugreisende auf den Boden gezwungen, nun will die GDL die Bahn mit einem neuerlichen Streik lahm legen. Ein 100-Stunden-Ausstand der Lokführer steht als Drohung im Raum. Als Reisender hat man es in Deutschland auch zu Beginn des Jahres 2015 nicht leicht - steht aber auch nicht ohne Rechte da.

Abgesehen vom Ärger, nicht zu einem Geschäftstermin zu kommen oder später in den Urlaub starten zu müssen - wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite solcher Streiks aus? Haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung oder müssen sie solche Ausstände einfach hinnehmen?

Wir klären die wichtigsten rechtlichen Fragen zu Streiks bei Bahn und Fluggesellschaften.

Bahnstreik: Bekommen Reisende den Ticketpreis erstattet?

Teilweise ja. Ist der gebuchte Zug wegen des Streiks mehr als eine Stunde zu spät, bekommt der Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Sind es mehr als 120 Minuten, wird sogar die Hälfte des Ticketpreises erstattet

Daneben gelten die Kulanzregelungen der Bahn: Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, konnten sich während der vergangenen Streiks ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren.

Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden. Außerdem dürfen Bahnreisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt. Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, so die Bahn.

Pilotenstreik: Ist mein Flug überhaupt betroffen?

Passagiere sollten sich bei ihrer Airline rechtszeitig erkundigen, ob sie vom Streik betroffen sind. Auch Reiseveranstalter können Auskunft geben. Auf der Homepage der Lufthansa finden sich aktuelle Informationen zum Streik.

Pilotenstreik: Bekommen Passagiere ihr Geld zurück?

Nein. Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen wegen eines Streiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik wie der Ausstand der Germanwings-Piloten gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden.

Flugausfall oder Verspätung, aber kein Streik

Wird nicht gestreikt, steht Passagieren normalerweise bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen Passagieren auch Leistungen wie zwei Telefonate, zwei E-Mails, Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel zu. Dauert es länger als fünf Stunden, können Flugreisende von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten und haben Anspruch auf Erstattung des Tickets.

Pilotenstreik: Kann ich auf Kosten der Airline einen Mietwagen buchen oder ein Bahnticket kaufen?

Nicht ohne Absprache mit der Fluggesellschaft. Diese ist trotz Streik verpflichtet, ihre Passagiere auf dem schnellsten Weg ans Ziel zu bringen. Kostenlose Umbuchungen auf andere Flüge sind hier die Regel. Klappt das nicht, muss sich die Airline um eine Ersatzbeförderung kümmern - etwa mit dem Zug oder mit dem Bus.

Pilotenstreik: Kriegt man bei einer Pauschalreise geld zurück?

Wenn der gebuchte Flug wegen eines Streiks gestrichen wird und dadurch der gebuchte Urlaub um einen Tag kürzer ausfällt, können Reisende den Pauschalpreis anteilig beim Veranstalter mindern.

Hat man die Reise selbst organisiert und Flug, Mietwagen und Hotel im Baukastensystem gebucht, kann man den Preis bei der Mietwagenfirma oder im Hotel allerdings nicht drücken.