Haufenweise Müll, der dort nicht hingehört: Straubenhardts Gemeindeverwaltung muss sich zunehmend über fehlerhaft entsorgte Abfälle auf dem Häckselplatz in Conweiler ärgern. Foto: Gemeinde Straubenhardt

Gemeindeverwaltung beklagt Plastiksäcke, Flaschen und sonstigen Unrat. Nur Gras- und Grünschnitt gestattet.

Straubenhardt - Aus gegebenem Anlass informiert Straubenhardts Gemeindeverwaltung über die Benutzungsverordnung für den Häckselplatz Conweiler.

Zum wiederholten Male sei es vorgekommen, dass Müll wie beispielsweise Plastiksäcke, Flaschen und sogar ein altes Planschbecken abgelagert worden sei. Diese illegale Müllentsorgung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einer Geldbuße geahndet werden, heißt es in einer Mitteilung.

Der Häckselplatz diene der Entsorgung von Gras- und Grünschnitt. Als loses Häckselgut dürfe nur Baum- und Strauchschnitt auf den ausgewiesenen Flächen abgelagert werden. Der Durchmesser von Ästen, Zweigen und Wurzeln müsse dabei kleiner als 15 Zentimeter sein. Laub, Grasschnitt, Blumen- und Pflanzenreste – selbstverständlich ohne Plastiktüten – dürfen in den Container geschüttet werden.

Erhöhter Aufwand

Nicht angenommen würden unter anderem Wurzelstöcke, Erde, Steine, Asche, Kleintierstreu, Mist, Heu und Stroh sowie kompostierbare Küchenabfälle und Speisereste. Das Ablagern von nicht zulässigen Materialien führe zu einem erhöhten Aufwand bei der Entsorgung, wenn beispielsweise Teile aus Kunststoff aussortiert werden müssten. Auch größere Baumstämme oder gar Beton könne der Häcksler nicht verarbeiten. Dadurch könne es zu Beschädigungen an der Häckselmaschine kommen, wodurch der Platz unbenutzbar werde.