Am Mittwoch und Donnerstag ist Schulanmeldung für die neuen Fünftklässler. Foto: Archiv/sb

Anmeldung für die fünften Klassen an Wilhelm-Ganzhorn-Schule nur mit Impfbescheinigung.

Straubenhardt - Die Anmeldungen für die fünften Klassen der Wilhelm-Ganzhorn-Realschule und -Werkrealschule für das Schuljahr 2020/2021 finden am Mittwoch, 11. März, von 14 bis 18 Uhr und am Donnerstag, 12. März, von 14 bis 17 Uhr im Sekretariat (Zimmer 120) der Schule statt.

Die Eltern werden gebeten, zur Anmeldung eine Geburtsurkunde, Blatt drei "Grundschulempfehlung" und Blatt vier "Formular für die Anmeldung" der Grundschulempfehlung sowie das ausgefüllte Anmeldeformular mitzubringen. Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen. Nach Paragraf 20, Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schüler seit dem 1. März vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder immun sind.

Nachweis bringen

Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden, teilt die Schule mit: "durch einen Impfausweis (›Impfpass‹) oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder, darüber, dass beim Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass beim Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass das Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat".

Die Eltern werden gebeten, schon bei der Anmeldung einen Nachweis vorzulegen.