Beim Lärmschutz gibt es in Trossingen einiges zu tun und bei Behörden zu beantragen. Foto: © hkama - stock.adobe.com

Eine Analyse durch ein externes Fachbüro ergab, dass 1581 Bewohner in Trossingen sogar in der Nacht einem gesundheitskritischen Lärmpegel von mehr als 55 Dezibel (dBA) ausgesetzt sind.

Dieser Lärm wird ausschließlich durch Kraftfahrzeuge ausgelöst. Diese Werte sind berechnet und keineswegs gemessen. Es sind verschiedenen Maßnahmen gefordert.

 

Diese gängige Methode wird beweiskräftig angewandt, um Lärmgutachten zu verfassen, Ausreißer wie getunte Autos oder Motorräder sind da noch gar nicht berücksichtigt. Die gute Nachricht hinter dieser Zahl: die Stadt kann nun mit Fug und Recht an vielbefahrenen Straßen eine Geschwindigkeitsreduzierung verlangen.

Vielerorts gibt es schon Tempo-30-Zonen, die aus Sicherheitsgründen eingerichtet wurden, etwa um Kindergarten- oder Schulkinder zu schützen, nun können weitere geschwindigkeitssenkende Maßnahmen ergriffen werden, um die Tag- und Nachtruhe der Bewohner zu gewährleisten.

Eine typische Straße für den Lärmaktionsplan ist die Bismarckstraße, die sich als Kreisstraße K 5911 von Norden nach Süden durch die Trossinger Innenstadt zieht und beim so genannten „Weinmann-Kreisel“ endet. Wolfgang Wahl, Bauingenieur für Verkehrs- und Raumplanung, hat dort tagsüber einen maximalen Pegel von 68 Dezibel und nachts von 60 Dezibel errechnet, sodass er vorschlug, den Verkehr auf der Straße nachts auf Tempo 30 zu begrenzen.

Mehrere Straßen im Blick

Der Gemeinderat zog in diesem Fall mit, mehr noch: Petra Hermann (CDU), Werner Dressler (Freie Wähler) und Annika Lenz (Offene grüne Liste) sprachen sich dafür aus, die Bismarckstraße auch tagsüber zu beruhigen, obwohl der Grenzwert, bei dem Verkehrslärm zur Belästigung wird, bei 65 Dezibel liegt.

Bürgermeisterin Susanne Irion unterstützte die Vorschläge und so wird Wolfgang Wahl, Leiter des Freiburger Büros des Planungsbüros Rapp AG (Basel), in den Entwurf des Lärmaktionsplanes die Bismarckstraße für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer nicht nur nachts, sondern auch tagsüber vorschlagen. Ob die Verkehrsbehörde da allerdings mitmacht, ist eine andere Frage.

In der Diskussion wurde auch die Achauerstraße genannt, die zum Sportplatz und zur Fritz-Kiehn-Straße führt, Jürgen Vosseler (CDU) nannte sie eine „innerörtliche Rennstrecke“, hier muss das Planungsbüro erst noch die Verkehrsbelastung messen, um dann auf die Lärmwerte zu kommen.

Festgelegte Grenzwerte

Weil Lärm ab 65 Dezibel gesundheitsgefährdend ist, ist es für Bürger und Kommunen möglich, verkehrsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen. Voraussetzung für diese ist nämlich eine Gefahrenlage. Und gesundheitsgefährdender Lärm wird laut Gesetz als Gefahr angesehen. Aus diesem Grund wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes demnächst auf der Homepage der Stadt Trossingen veröffentlicht. Bürger können dann Anregungen einreichen, beispielsweise weitere Zonen mit erheblichem Lärm melden.

Diese Anregungen werden dann überprüft und gegebenenfalls eingearbeitet, am Ende entscheidet der Gemeinderat, mit welchen Mitteln gegen den Lärm vorgegangen werden kann. So wird in Erwägung gezogen, die Kreisstraße zwischen Trossingen und dem Stadtteil Schura auf Tempo 70 herunterzustufen, zudem soll gegenüber dem Landratsamt beantragt werden, Flüsterasphalt aufzutragen, wenn die Deckschicht der Straße einmal saniert werden sollte.

Ab einem Lärmpegel von 57 Dezibel in der Nacht und 67 am Tag sind Kommunen und Verkehrsbehörden sogar verpflichtet, verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie etwa schärfere Tempolimits anzuordnen. Wenn der Wert lediglich höher als 49 Dezibel in der Nacht und 59 am Tag, können sie ein Tempolimit beantragen, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was „unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs“ als ortsüblich hingenommen werden muss.

Ob dann ein Tempolimit eingeführt wird, ist aber Abwägungssache der Behörde. Ab 55 Dezibel nachts und 65 tagsüber wird in der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt.

Gelingt es an einer Straße, die Zahl der durchfahrenden Fahrzeuge zu halbieren, sinkt der Lärmpegel um drei Dezibel. Lärm wirkt nicht nur belästigend, er kann auch konkrete gesundheitsschädliche Folgen haben. Er kann die Konzentration beeinträchtigen, Ärger, Stress sowie Schlafstörungen auslösen.

Lärm wirkt auf den menschlichen Organismus ein, ohne dass es dem Betroffenen bewusst wird: Das vegetative Nervensystem reagiert immer auf Lärm, gleichgültig, ob die betroffene Person schläft oder sich subjektiv an die Lärmkulisse gewöhnt hat. Der Körper kann sich also nicht quasi an Lärm „gewöhnen“.

Um diese Straßen geht es

Einzelne Maßnahmen
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometer aus Lärmschutzgründen soll in Trossingen entlang der Straße Im Tal, zwischen Kreisverkehrsplatz Bismarckstraße und Ortseingang Ost auf einer Länge von 610 Metern ausgewiesen werden, ferner auf der Ernst-Haller Straße, zwischen Kreisverkehr Theresienplatz und Gebäude Kronenstraße 8 auf einer Länge von 490 Metern. Tempo 30 soll auch auf der Langen Straße zwischen Weigheimer Straße und Hölzlestraße auf einer Länge von 890 Metern beantragt werden. Tempo 30 soll ganztags in Schura entlang der Trossinger Straße innerorts zwischen Ortseingang Nord und der Weigheimer Straße auf einer Länge von 380 Metern eingeführt werden, 70 Stundenkilometer ganztags am nördlichen Ortseingang von Schura, ab 310 Meter vor dem Ortsschild.