Am Fasnachtssonntag schlängelt sich der närrische Lindwurm durch Lörrach. Foto: Adrian Steineck

Rund um den Sonntagsumzug kommt es in der Innenstadt zu Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die Aufstellungsflächen und die Umzugsstrecke sind ab 9.30 Uhr bis zum Ende der Reinigungsarbeiten für den Verkehr gesperrt, betroffen ist auch der Busverkehr, teilt die Stadt mit.

 

Der Kurs des Lörracher Sonntagsumzugs

Die Aufstellung der Wagen und Fußgruppen ab 11 Uhr wird in diesem Jahr zweigeteilt. Umzugsbeginn ist um 13.30 Uhr. Die „Aufstellung Nord“ erfolgt auf dem Bahnhofsplatz und in der Palmstraße; die „Aufstellung Süd“ in der Rainstraße und südlichen Spitalstraße zwischen Senser Platz und Teichstraße.

Der Umzug führt in einem Rundkurs durch die Turmstraße - Basler Straße – Neuer Marktplatz - Altspitalgässchen - Herrenstraße - Weinbrennerstraße – Rainstraße – Spitalstraße/Spitalstraße Süd – Teichstraße - Tumringer Straße - Senigallia Platz – Palmstraße und löst sich voraussichtlich zwischen 15.30 und 16 Uhr auf.

Für die Dauer der Fasnachtsveranstaltung wird die Aufstellungs- und Umzugsstrecke mit den zuführenden Straßen ab 9.30 Uhr bis nach den Reinigungsarbeiten Uhr für Zu- und Abfahrten gesperrt. „Dies kann bis 24 Uhr dauern“, erklärt die Verwaltung. Die Innenstadt kann über die Baumgartner-Bahnhof-, Gretherstraße umfahren werden. Die Zu- und Abfahrt zum Parkhaus „Galeria“ ist am Sonntag ab 9.30 Uhr nicht möglich. Aufgrund der Vollsperrung in der Teichstraße gilt dies in diesem Jahr auch für das Parkhaus „Am Markt“/Cityhotel. Die Zufahrt des Parkhauses „Am Burghof“ ist von der Weinbrennerstraße aus über den Aicheleknoten oder über die Marie-Curie-Straße möglich. Die Weinbrennerstraße kann bis zum Polizeirevier befahren werden.

Park- und Haltverbote beachten

Die Aufstellungs- und Umzugsstrecke muss zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden. „Deshalb sind Park- und Haltverbote unbedingt zu beachten“, wird betont. Die Stadt bittet Anwohner und Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge rechtzeitig außerhalb der Aufstellungs- und Umzugsstrecke abzustellen. „Gegebenenfalls muss damit gerechnet werden, dass aus Sicherheitsgründen Fahrzeuge auf Kosten der Fahrzeughalter abgeschleppt werden“, heißt es.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine An- und Abfahrt im Bereich der Umzugs- und Aufstellungsstrecke sowie der zuführenden Straßen, insbesondere in der gesamten Fußgängerzone, auch für berechtigte Anlieger nicht möglich ist. „Wer sein Fahrzeug am Sonntag ab 9.30 Uhr nutzen will, sollte es rechtzeitig aus diesem Bereich entfernen“, betont die Stadt.