Die Bauarbeiten auf der Panoramastraße. Rechts geht es hoch Richtung Pilgerweg. Dort wohnen die Poppitz’. Foto: Lück

Was für ein Ärger um die Panoramastraße! Gerade wird der teure Umbau auf Kosten der Anwohner gemacht. Jetzt sperrt ein Nachbar die Umleitung.

Horb - Martina Poppitz und ihr Mann Jürgen aus dem Pilgerweg sind stinksauer. Ihnen droht jede Menge Ärger wegen der Sanierung der Panoramastraße und ihrer Straße. Wegen der Baukosten, die das Rathaus auf die Eigentümer umlegen will. Inzwischen kommen sie nur noch mit viel Mühe überhaupt mit dem Auto zu ihrem Haus im Pilgerweg. Der Grund: Bisher gab es eine "Umleitung" über den Kropfbrunnenweg. Der ist teilweise Privatstraße und verläuft am Waldesrand hinter den oberen Häuser der Straße. Ein Nachbar will jetzt den Poppitz’ die Durchfahrt verbieten. Er hat sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Bei jeder weiteren Überfahrt müssen die Poppitz’ nach der Unterschrift 2000 Euro zahlen!

 

Anwaltsschreiben bekommen

Die Stadt hat zwar den Anwohnern vorübergehende Parkausweise ausgestellt. Damit sie ihre Autos während der Bauarbeiten außerhalb parken können. Doch das Haus der Familie Poppitz steht abseits. Von der Ihlinger Straße oder der Stadionstraße dorthin zu laufen, ist mühsam. Für eine Familie eine große Belastung.

Martina Poppitz: "Inzwischen habe ich ein Schreiben des Anwalts vom Nachbarn erhalten, dass es mir auch untersagt sein soll, zu Fuß oder per Fahrrad die Privatstraße zu benutzen!"

Ihr Ehemann Jürgen: "Wir sind dort nur während der Baustelle durchgefahren, wenn es keine andere Möglichkeit gegeben hat. Das war nicht oft. Jetzt dürfen wir nicht mal durchlaufen! Und auch die anderen Nachbarn haben Angst, dass er seinen Privatweg jetzt ganz zu macht."

Die "Privat-Sperre" des Kropfbrunnenwegs – nervig.

Martina Poppitz: "Ich fahre mit dem Rad ins Geschäft. Heute morgen haben mich die Bauarbeiter durchgelassen, weil es gerade gepasst hat. Es hat geregnet, war schlammig. Da hätte ich mich fast auf die Nase gelegt."

Jürgen Poppitz: "Inzwischen ruft der Nachbar die Polizei, wenn Lkw durch den Kropfbrunnenweg wollen – um beispielsweise Heizöl oder Getränke zu liefern. Ich könnte höchstens den Hang Richtung Ihlingen nehmen – doch das ist verboten und selbst mit Landrover nicht machbar!"

Worum geht es?

Der Nachbar, der den Poppitz’ die Durchfahrt verbietet, wohnt offenbar am Kropfbrunnenweg und besitzt ungefähr 20 bis 30 Meter des gesamten Weges. Jahrzehntelang wurde der Kropfbrunnenweg von den Anliegern genutzt. Weil die Poppitz am Ende wohnen, sehen sie sich auch als Anlieger.

Fakt ist: Am Eingang des Kropfbrunnenwegs vom Pilgerweg aus als auch vom Schurkenturm aus sind Schilder angebracht: "Privatweg. Durchfahrt für Lkw verboten". Direkt an der kritischen Stelle weitere Schilder: "Privatweg, Durchfahrt verboten". Oben noch ein kleiner Hinweis auf eine Videoüberwachung.

Der Knaller: Offenbar wird nicht nur Familie Poppitz die Durchfahrt verboten. Im Anwaltsschreiben vom 21. Juni heißt es: "Ihre Mandanten mögen die Zufahrtsmöglichkeiten zu ihrem Grundstück über die Panoramastraße mit der Stadt Horb beziehungsweise den Bauprojektverantwortlichen klären. Die Beschilderung wurde bereits am 15. Februar angebracht. Ein solches Verbotsschreiben ging im Übrigen auch an andere Nachbarn."

Doch warum verbietet der Nachbar die Durchfahrt?

Der Ärger für die Poppitz startete Anfang Mai mit folgendem Schreiben: "Wie sie wissen, haben wir ein Problem mit unserer Stützmauer. Wir mussten deshalb zunächst die Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht untersagen. Je weniger Fahrzeuge darüber fahren, desto länger bleibt sie nutzbar. Wenn das nicht mehr der Fall ist und die Stützmauer so kaputt ist, dass sie zusammenfällt, oder aus Sicherheitsgründen abgetragen werden muss, wird dies geschehen. Wir werden dann aber kein Geld in die Hand nehmen und eine neue stabilere Stützmauer errichten!"

Natürlich haben sich die Poppitz an das Rathaus gewendet. Hoffen auf Hilfe.

Die Rathaussprecherin stellt fest: "Der Kropfbrunnenweg ist keine öffentliche Straße. Er verläuft auf privaten Grundstücken. Ein privater Eigentümer kann mit seinem privaten Grund grundsätzlich verfahren, wie er möchte und auch Dritte von der Nutzung ausschließen. Wenn bislang hier eine Überfahrt gestattet wurde, muss privatrechtlich geklärt werden, ob der Nachbar ein Überfahrtsrecht hat. Ein öffentlich-rechtliches Überfahrtsrecht besteht nicht.

Die Beschilderung inklusive Videoüberwachung am Grundstück 51 wurde durch Private selbst angebracht. Ob eine Videokontrolle des eigenen Grundstücks durchgeführt werden darf, muss ebenfalls privatrechtlich beurteilt werden; der öffentliche Raum ist hier nicht tangiert."

Wird jetzt der Jakobsweg auf Dauer gesperrt?

Der Besitzer des Privatwegs: "Derzeit steht überhaupt nicht zur Diskussion, unser Grundstück für Fußgänger oder Fahrradfahrer zu sperren!"

Die Poppitz versuchen jetzt natürlich alles, dass sie dort wieder durchfahren dürfen. Der Ausgang – ungewiss. Derzeit wird juristisch geklärt, ob der Kropfbrunnenweg wirklich durchgängig Privatstraße ist und welche Wegerechte es geben könnte.