Die Sperrung der Kreisstraße und die Einrichtung der Umleitungsstrecke am Hochblauen werden ab dem 11. Mai erfolgen. Dabei kommt eine ungewöhnliche Regelung zum Zug.
Zum Beginn der Bauarbeiten an der Kreisstraße zum Hochblauen informiert der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald über die abschließenden Regelungen für den Verkehr während der Bauzeit.
Da keine alternative Straßenverbindung zur Verfügung steht, wird eine Umleitungsstrecke über Forstwege eingerichtet.
Diese führt von der L140 (Wanderparkplatz Egerten) über den Hexenplatzweg und den Blauenweg zum Hochblauen.
Die Strecke wurde in enger Abstimmung mit allen beteiligten Behörden vorbereitet, entsprechend ertüchtigt und umfassend ausgeschildert, heißt es in einer Mitteilung des Landratamts. Die Gesamtlänge der Umleitung beträgt rund 3,4 Kilometer.
Aus Sicherheitsgründen wird auf der gesamten Strecke eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern festgelegt.
Wechselnde Einbahnstraße
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von durchschnittlich etwa drei Metern ist Begegnungsverkehr auf weiten Abschnitten nicht möglich. Daher wird eine wechselnde Einbahnstraßenregelung eingeführt:
Jeweils von 0 bis 15 Minuten jeder Stunde: Fahrtrichtung Egerten – Hochblauen, darauf folgen von 15 bis 30 Minuten jeder Stunde Räumzeit für diese Fahrtrichtung.
Jeweils von 30 bis 45 Minuten jeder Stunde kann die Umleitungsstrecke dann aus der anderen Richtung her befahren werden, also bergab, Fahrtrichtung Hochblauen – Egerten, die letzte Viertelstunde jeder Stunde (45 bis 60 Minuten*) ist dann als Räumzeit für diese Fahrtrichtung reseviert.
Die Regelung wird durch entsprechende Beschilderung an den Einfahrten zur Umleitungsstrecke kenntlich gemacht.
Verkehrsteilnehmer, die sich verspätet einordnen oder langsamer unterwegs sind, zum Beispiel Radfahrer, werden gebeten, die eingerichteten Ausweichstellen zu nutzen, Gegenverkehr passieren zu lassen und den nächsten Freigabezeitraum abzuwarten.
Einschränkungen bei der Fahrzeitplanung
Die Straßenbauverwaltung ist sich bewusst, dass diese Verkehrsführung zu Einschränkungen insbesondere bei der Fahrzeitplanung führt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und fehlender Alternativen ist diese, insbesondere aus alpinen Regionen bekannte Regelung jedoch erforderlich.
Die Sperrung der Kreisstraße und damit die Einrichtung der Umleitungsstrecke werde voraussichtlich ab dem 11. Mai erfolgen, heißt es.
Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die beauftragte Baufirma die Kreisstraße in den Abendstunden für den Verkehr freigeben und die Sperrung am Morgen wieder einrichten. Es wird gebeten, die örtliche Beschilderung zu beachten und den Anweisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Der Landkreis bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis, rücksichtsvolles Verhalten und eine defensive Fahrweise, um Gefährdungen zu vermeiden.