Im vergangenen Jahr beschlagnahmten der französische Zoll und die Polizei eine Tonne illegal nach Frankreich eingeführte Feuerwerkskörper. Foto: Schauer

Franzosen starten Großkontrolle gegen die Einfuhr von Feuerwerkskörpern. Ortenaukreis warnt vor Gefahren.

Ortenau/Straßburg - Vielerorts begrüßen die Menschen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Das Landratsamt Ortenaukreis warnt vor den vielen Gefahren, die bei falschem Umgang lauern können. Im Elsass hingegen kontrollierten Zoll und Polizei gestern Autos, die von Deutschland kamen – auf der Suche nach eingeschmuggelten, illegalen Feuerwerkskörpern.

"Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug, die Silvestertradition sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig damit umzugehen", fasst Matthias Konrad, Sachbearbeiter bei der Abteilung Gewerbeaufsicht im Landratsamt Ortenaukreis, die Erfahrung des Amts zusammen. Besonders gefragt seien in den vergangenen Jahren die Verbund-Feuerwerkskörper. Einmal angezündet, geht dann eine ganze Reihe von Böllern und Effekten los. "Um Schäden zu vermeiden, sollten nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die eine gültige Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in der EU besitzen", erklärt Konrad. Nutzer sollten darauf achten, dass die Verbundfeuerwerke sicher stehen.

In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II (Kleinfeuerwerk) seit gestern bis morgen, Mittwoch, erlaubt. Feuerwerk der Kategorie I (Kleinstfeuerwerk) darf während des ganzen Jahres verkauft werden. Gezündet werden dürfen diese Artikel nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

Gewissenhafter Umgang mit Feuerwerksartikeln beginnt aber schon bei den Verkäufern. Kleinstfeuerwerk der Kategorie I darf nur an Menschen die älter sind als zwölf Jahre, Kleinfeuerwerk der Kategorie II nur an über 18-Jährige verkauft werden. "Wer Raketen und Böller der Kategorie II an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, bringt diese in Gefahr und handelt in höchstem Maße unverantwortlich", tadelt Konrad. Außerdem darf nur Feuerwerk an die Verbraucher abgegeben werden, die eine Gebrauchsanweisung enthalten.

Auch diesem Jahr wird die Offenburger Behörde wieder verstärkt den Verkauf und die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in den Verkaufsstellen kontrollieren. "Wer unsicher ist, was er verkaufen oder lagern kann, darf gerne fragen", lautet das Angebot des Landratsamts. Telefonisch gibt Konrad am heutigen Dienstag zwischen 8 und 16 Uhr unter Telefon 0781/8 05 Auskunft. Auch die Franzosen finden, dass bei Feuerwerkskörpern der Spaß aufhört und kontrollierten am gestrigen Montag auf der Europabrücke in Kehl. Denn: Im Elsass sind der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerken von den Präfekten im Haut-Rhin und im Bas-Rhin durch eine Verfügung geregelt. Nur die Klasse I ist zugelassen und der Verkauf ist nur am 31. Dezember erlaubt. Besitz oder Transport von Feuerwerkskörpern vor diesem Tag und der Besitz von Feuerwerkskörpern der Klasse II überhaupt können bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe und bis zu 75 000 Euro Geldstrafe zur Folge haben.

Aber: Weil es auf der deutschen Rheinseite mehr als genug Böller und Co. der Klasse II zu kaufen gibt, kontrollierten Zoll und Polizei, ob sich alle Elsässer und Deutschen, die die Grenze passieren, an das Verbot halten. Im vergangenen Jahr beschlagnahmten die Beamten an den Grenzübergängen rund eine Tonne Feuerwerkskörper.

Jugendliche greifen Einsatzkräfte mit Böllern an

Dass die Gesetze nicht unberechtigt sind, zeigen die vielen Verletzten, die jedes Jahr in der Notaufnahme landen. Mit teils dramatischen Folgen. Im vergangenen Jahr gab es einen Toten, 2012 sogar zwei. Waren es vor sieben Jahren noch etwa 80 Fälle, bei denen sich Kinder oder Erwachsene mit Krachen, Böllern oder Raketen verstümmelten, so zählten die Verantwortlichen in Straßburg im vergangenen Jahr nur noch rund die Hälfte davon. Das sei das Ergebnis der Kontrollen und der Aufklärungskampagnen, die seit 2011 verstärkt worden sind. Im Dezember haben Beamte der Gendarmerie und der Police Nationale in den zwei Departements in 350 Klassen vor 9000 Schülern der 6. und 7. Klassen zu diesem Thema gesprochen.

Auch aus Eigenschutz. Denn Feuerwehr- und Polizeikräfte werden vor allen in den Vororten Straßburgs und rund um Mulhouse regelmäßig von Jugendlichen mit Böllern und Raketen angegriffen. Es ist nicht nur der Präfekt, der seit zwei Jahren davon spricht, Feuerwerkskörper ganz zu verbieten. Bei der Stadt Straßburg hatte man bereits den gleichen Gedanken.