Die Aussicht auf Marihuana war den Angeklagten sogar einen Überfall wert gewesen. Foto: Berg

Jugendliche begehen Überfall, um an Marihuana heranzukommen. Hechinger Gericht verhängt Bewährungstrafen.

Straßberg - Wären sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätten vier der fünf Angeklagten mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen müssen. Hatten sie aus Dummheit einen Überfall in Straßberg begangen, oder sind sie richtige Kriminelle? Das Amtsgericht Hechingen hatte abzuwägen.

Es war der 30. September 2019: Vier Jugendliche aus dem Pfullendorfer Raum, zwischen 16 und 19 Jahre alt, hatten keine Drogen und kein Geld, dafür aber Langeweile. Und so entstand recht spontan die Idee, einen flüchtigen Bekannten des heute 20-jährigen Drahtziehers, der mit Drogen dealte, in seiner Wohnung in Straßberg zu überfallen und "abzuziehen". Ein Fahrer, der vor Gericht seine Motivation zur Beihilfe bei der Tat nicht anders als mit Langeweile erklären konnte, fuhr das Quartett nach Straßberg. Er wurde angewiesen, vor dem Haus mit laufendem Motor und offenen Türen zu warten.

80 Gramm Marihuana und eine Schreckschusspistole

Die anderen vier Jugendlichen - ihre Geständnisse vor Gericht deckten sich weitgehend - klingelten unter dem Vorwand, Marihuana kaufen zu wollen, an der Tür ihres Opfers, das sie bereitwillig hereinließ. Der 19-Jährige ging in sein Schlafzimmer, um die gewünschte Ware zu holen; als er sein Wohnzimmer wieder betrat, wurde er mit einer Ladung Pfefferspray ins Gesicht begrüßt. Der Drahtzieher der Aktion, der Älteste und der Einzige in der Gruppe, der das Opfer kannte, durchsuchte das Schlafzimmer nach Drogen und wurde schließlich fündig: In einer Holzkiste befanden sich zirka 80 Gramm Marihuana, zum Weiterverkauf portionsweise abgepackt, sowie eine Schreckschusspistole. Während er im Schlafzimmer zu Gange war, hielten die drei anderen jungen Männer das Opfer und dessen Mitbewohner mit einem Baseballschläger in Schach.

Zurück im Fluchtfahrzeug feierten die vier Männer ihren Beutezug - und forderten den 18-jährigen Fahrer dazu auf, doch einen Zahn zuzulegen. Worauf dieser prompt in einer Kurve die Kontrolle über das elterliche Auto verlor und gegen einen Pfosten prallte. Die vier jungen Männer flüchteten daraufhin in ein nahes Waldstück, von wo aus sie die Martinshörner der nahenden Polizei hören konnten. Sie teilten die Marihuanapäckchen unter sich auf, vergruben die Schreckschusspistole an Ort und Stelle und rannten davon. Dabei verloren sie noch einige Portionen ihrer Beute.

So weit das Geständnis der Vier. Das Jugendschöffengericht musste sich nun die Frage stellen, in welchem Maß sich die Jugendlichen und Heranwachsenden der Schwere ihrer Tat bewusst waren und welchen Maßnahmen wohl am zuträglichsten dafür wären, dass sie künftig ein unbescholtenes Leben führten. Waren sie Kriminelle mit ungünstiger Perspektive - oder tatsächlich nur durch die Drogen auf die schiefe Bahn gelockt worden? Die Einschätzungen fielen nicht völlig identisch aus - und die Strafen für den schweren Raub in Tateinheit mit der Beschaffung von Betäubungsmitteln und schwerer Körperverletzung daher unterschiedlich hoch.

Bewährungsstrafe für 17-Jährigen

Da war der Älteste der Gruppe, der heute 20 Jahre alt ist - sein Vorstrafenregister liest sich wie das eines Kriminellen, der schon lange im Business ist: zahlreiche Deals mit Marihuana und Amphetaminen, Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung. Die ihm während der Bewährung auferlegten Drogentests seien immer wieder positiv gewesen, war zu hören, oder er habe fadenscheinige Ausreden erfunden, um sie zu umgehen. "Alles steht und fällt mit seinem Drogenkonsum und seiner Ausbildung", fasste der psychologische Gutachter zusammen. Letztere ist am Ende der Grund, warum der 20-jährige, von dem wohl Initiative zum Überfall ausgegangen war, nicht direkt in den Knast wanderte. Übrigens wurden noch weitere Drogendelikte gegen ihn nebenverhandelt.

Ähnlich sieht es bei seinen Kumpanen aus. In der Urteilsfindung berücksichtigte das Amtsgericht, dass alle Drei im September eine Ausbildung anfangen - Chance für eine positive Zukunftsperspektive, welche die Richterin nicht aufs Spiel setzen mochte. Am Ende erhielten zwei der vier jungen Männer, einer 17, einer 19 Jahre alt, eine zweijährige Bewährungsstrafe mit der Weisung, sich von Drogen fern zu halten - unangekündigte Tests sollen Auskunft darüber geben, ob sie befolgt wird. Wichtig ist auch, dass die Drei ihre Ausbildung durchziehen.

Die Vorstrafenliste des vierten im Bunde ist für seine gerade mal 17 Jahre auch nicht ohne - zumal er sich mit Überfällen auszukennen scheint. Das Gericht verurteilte den jungen Mann, der zugab, bei der Tat das Pfefferspray in die Augen des Opfers gesprüht zu haben, zu einer Bewährungsstrafe - und zu einem einwöchigen Dauerarrest.

Drogentherapie als letzte Chance auf Bewährung

Den Fahrer des Fluchtfahrzeugs sah das Gericht klar in der Mitläuferrolle. Er war es auch, der sich der Polizei gestellt und alle Namen angegeben hatte. Er muss 600 Euro an die Verkehrswacht Sigmaringen zahlen.

Der 20-jährige Drahtzieher aber kam einmal mehr mit einem blauen Auge davon. Im nächsten halben Jahr muss er sich einer ambulanten oder, falls es mit seiner Ausbildung zu vereinbaren ist, stationären Drogentherapie unterziehen. Versagt er, muss er eine zweijährige Jugendstrafe absitzen - widersteht er den Drogen, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.