Er kostet auch weiterhin Steuern. Foto: Zinken Foto: Schwarzwälder Bote

Hundesteuer: Der Straßberger Gemeinderat sagt Nein zu Holdenrieds Antrag

Straßberg. Die Gemeinde Straßberg soll die Befreiung brauchbarer Jagdhunde von der Hundesteuer in ihre Hundesteuersatzung aufnehmen. So heißt es in einem Antrag von Hubertus Holdenried, der in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates zur Debatte stand. Bereits 2016 hatte der Landesjagdverband beim Gemeindetag Baden-Württemberg beantragt, eine solche Befreiung in das Satzungsmuster aufzunehmen. Der Verband sprach sich dafür aus, jede Kommune muss darüber eigenverantwortlich entscheiden.

Aktuell gibt es beim Landesjagdverband eine Liste von Nachsuchegespannen, die einen besonders hohen Aufwand haben und meist überörtlich tätig sind. Dort ist jedoch aus Straßberg kein Gespann registriert. Dem Antragsteller geht es laut Bürgermeister Markus Zeiser nicht um die 72 Euro jährliche Hundesteuer, sondern darum, dass Straßberg mit jenen Gemeinden gleichziehe, welche die Befreiung beschlossen haben. Aus dem eigentlich einfachen Tagesordnungspunkt entstand eine längere Diskussion mit verschiedenen Ideen und Vorschlägen.

Letztendlich machte Michael Wochner einen Knopf an die Sache: "Wir diskutieren wegen einiger weniger Hunde länger als über unsere Breitbandversorgung für die nächsten 20 Jahre - wir sollten das Fass nicht aufmachen und das so belassen." Seinem Vorschlag, Jagdhunde nicht von der Hundesteuer zu befreien, folgte der Gemeinderat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.