Bars sind in Swinger-Clubs in aller Regel vorhanden – und noch viel mehr. Foto: Schierenbeck

Straßberger will sein Grundstück im Gewerbegebiet verpachten – und stößt dabei auf Hindernisse.

Straßberg/Dettenhausen - Ein Grundstück in Dettenhausen, das ihm gehört, will der Straßberger Rolf Schairer verpachten und sorgt damit für reichlich Wirbel in der Gemeinde nördlich von Tübingen. Denn Pächter soll der Betreiber eines Swinger-Clubs werden.

Das letzte Wort ist noch längst nicht gesprochen in Sachen Verpachtung eines Grundstücks im Dettenhausener Gewerbegebiet Kuchenäcker an den Betreiber eines "Lifestyle- und Swinger-Resorts" – und das gilt für beide Seiten. Besitzer des Grundstücks Nummer drei ist Rolf Schairer, Auto- und Wohnmobilhändler aus Straßberg und dort auch bekannt als Mitorganisator von Oldtimer-Treffen. Er hat vor dessen Sommerpause im Gemeinderat Dettenhausen vorgesprochen und die Räte darüber informiert, was er mit seiner Liegenschaft zu tun gedenke.

Inzwischen hat Schairer auch eine Bauanfrage gestellt. Diese heißt so, obwohl nicht gebaut werden müsste – "das Grundstück ist bereits bebaut", sagt Schairer im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Bürgermeister Thomas Engesser, für den sie "eine Bauanfrage wie jede andere" ist, hat sie inzwischen negativ beschieden: "Wir haben die Anfrage geprüft und sind der Meinung, dass das Vorhaben unter den Begriff 'Vergnügungsstätte' fällt", erklärte Engesser gestern unserer Zeitung. "Im Gewerbegebiet Kuchenäcker sind Vergnügungsstätten jedoch ausgeschlossen und damit auch Swingerclubs unzulässig." Das habe der Gemeinderat im entsprechenden Bebauungsplan "bereits vor zig Jahren" so beschlossen. Moralische Hintergründe, so Engesser, habe die Antwort seiner Gemeinde an Rolf Schairer also nicht. "Für mich ist das eine Bauanfrage, die genauso zu behandeln ist wie die für ein Einfamilienhaus." Es gehe lediglich um eine rechtliche Bewertung.

Ob ein Swinger-Club nur nach Definition der Gemeinde Dettenhausen oder auch formalrechtlich als Vergnügungsstätte zu behandeln ist, weiß auch Engesser nicht. Rolf Schairer, der zurzeit im Urlaub weilt, will danach jedenfalls "entscheiden, ob ich das Gebäude und das Gelände an die Leute" – gemeint sind die Interessenten aus dem Raum Stuttgart und Reutlingen, die den Club betreiben wollen – "verpachte". Schairer ist sicher: "Die haben ihre Hausaufgaben doch auch gemacht." Außerdem dürfe nicht vergessen werden, dass mit der Einrichtung eines Clubs Arbeitsplätze geschaffen würden – mindestens drei feste.

Zwischen einer Vergnügungsstätte und dem geplanten Club sieht Rolf Schairer jedenfalls Unterschiede, die Gemeinde Dettenhausen bisher nicht. Fortsetzung folgt.

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Äußerlich oft unauffällig, finden sich Swinger-Clubs in der Regel in den Randbereichen von Städten, etwa an der Bundesstraße 463 bei Sigmaringen. In der Regel verfügen solche Clubs über Bar, Restaurant und spezielle Räume, in denen Paare allein oder gemeinsam mit anderen Paaren oder Singles ihre sexuellen Vorlieben praktizieren können. Nicht selten sind auch Wellness-Einrichtungen wie Saunen, Pools und Massageräume vorhanden.

"Swinger" kommt vom englischen "to swing", was soviel bedeutet wie hin und her wechseln, pendeln, schwingen. Prostituierte werden in Swinger-Clubs in aller Regel nicht beschäftigt. Ob es sich bei einem Swinger-Club um eine Vergnügungsstätte handelt, hat Hans-Ulrich Stühler, Leitender Stadtrechtsdirektor an der Uni Konstanz, in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2006 erörtert. Demnach ist der Begriff Vergnügungsstätte in der Baunutzungsverordnung von 1990 selbst nicht definiert. Stühler nennt mehrere Entscheidungen von Verwaltungsgerichtshöfen, unter anderem vom VGH Baden-Württemberg vom 29. Juli 1991 und vom 4. August 2000, nach denen Swinger-Clubs als Vergnügungsstätte zu verstehen seien.