Die Gemeinde Straßberg will sich vor einem weiteren Hochwasser wie 2013 schützen. Foto: Archiv

"Uns geht die ganze Sache zu langsam". Anwohner enttäuscht. Gemeinderat will Bau in Privatgärten verhindern.

Straßberg - Ernüchterung beim Gemeinderat: Die Arbeiten zum Hochwasserschutz dauern doch länger als gedacht. Am Mittwoch stellte das Planungsbüro dem Gemeinderat einen Zwischenbericht vor.

"Für uns ist der Hochwasserschutz ein ganz wichtiges Thema, es brennt uns unter den Nägeln", erklärt Straßbergs Bürgermeister Markus Zeiser. Tatsächlich scheint der Hochwasserschutz den Straßbergern ein Anliegen zu sein, denn bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates war der Besucherraum gefüllt von Bürgern, die aufmerksam den Diskussionen folgten.

Und das hat seine Gründe: Im Sommer 2013 wurden die Gemeinden Straßberg und Kaiseringen von einem starken Hochwasser getroffen. Die Schmeie trat über die Ufer und überflutete Wiesen, Parkplätze und Keller. Daraufhin beauftragte der Gemeinderat am 23. Juli 2013 das Ingenieurbüro Winkler und Partner. Dieses sollte nach Möglichkeiten suchen, wie die Hochwassersituation verbessert werden kann. Das Büro machte verschiedene Berechnungen auf der Grundlage des Hochwassers 2013 und schätzte die Baukosten im Oktober 2014 auf höchstens 465. 000 Euro.

Schon bei der Gemeinderatssitzung vor einem Jahr war der Gemeinderat mit dem zeitlichen Ablauf unzufrieden. Damals war von einem Baubeginn im Frühjahr 2016 die Rede. Doch das Planungsbüro benötigte noch weitere Vermessungsdaten, welche das Vermessungsbüro Uttenweiler liefern sollte. Nach mehrmaligen Nachmessungen erhielt das Büro Winkler und Partner diese Daten aber erst am 13. August 2015. Dadurch verzögert sich das Ganze noch mindestens bis zum Herbst. Diese Nachricht sorgte für Enttäuschung unter den Gemeinderäten. "Uns geht die ganze Sache zu langsam", machte Zeiser klar.

Dennoch gaben zwei Mitarbeiter des Planungsbüros Winkler und Partner gestern einen Zwischenbericht vor dem Gemeinderat ab. Durch die genaueren Daten hat sich in der Planung noch einiges verändert, aber der Verlauf der Schutzlinie durch Straßberg steht nun grob fest. Von den Arbeiten besonders betroffen sind die Gebiete am Sportplatz, entlang der Wiesen- und der Gartenstraße zum Altersheim und im Gebiet der Kirchstraße.

In der genauen Ausführung gibt es verschiedene Varianten. Im Bereich des Sportplatzes wurde das Wasser bisher über den Platz abgeleitet. Nun soll es voraussichtlich seitlich abfließen. Auch im Bereich des Handelszentrums soll ein Schutzstreifen entstehen. Zwischen der Kirchstraße und der Hirtengasse müssten mit bis zu 70 Zentimetern die höchsten Schutzmauern entstehen.

Gesetzesänderung im Gebiet Schmittwiesen?

Der eigentliche Knackpunkt liegt im Wohngebiet "Schmittenwiesen" – denn dort hätte nie ein Wohngebiet entstehen dürfen. Der Grund: Dort befindet sich ein Hochwasserschutzstreifen und auf diesem ist es gesetzlich nicht erlaubt zu bauen.

Um die Häuser, die jetzt aber trotzdem dort stehen vor Hochwasser zu schützen gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Möglichkeit ist es, mit einer Schutzwand von etwa 60 Zentimetern einen Schutzstreifen durch die Privatgrundstücke zu ziehen.

Diese Variante hätte den Nachteil, dass durch die Arbeiten die Gärten beschädigt werden würden, weil ein Bagger in die Gärten eindringen müsste. Die Wiederherstellung wäre sehr kostenaufwendig für die Stadt, und außerdem würden diese Arbeiten doppelt so lange andauern als bei der zweiten Variante.

Natürlich wollen auch die wenigsten Privatleute eine Wand in ihrem Garten stehen haben, daher lautete die bestimmte Antwort des Gemeinderats "Wir können nicht in die Gärten gehen." Der Ingenieur Erhard Winkler betonte aber: "Wir wären nie auf die Idee gekommen, in die privaten Gärten zu gehen, wenn dort kein Hochwasserschutzgebiet wäre."

Die zweite Möglichkeit sieht vor, die Schutzwand in Form einer Blocksteinmauer oder einer Winkelstützwand parallel zum Weg, also außerhalb der Privatgrundstücke an der Schmeie entlang zu bauen. Doch auch dabei werde man nicht alle Hecken und Zäune erhalten können. Dennoch favorisiert der Gemeinderat diese Variante stark.

Dann müsste aber die Schutzzone des Hochwasserschutzstreifens wegfallen. Dafür müsste das Landratsamt eine Ausnahme machen und eine gesetzlichen Vorgabe ändern, was mit einem langen Prozedere verbunden wäre. Das alles spare man sich, wenn man in die Gärten gehe.

Allerdings könnte schon mit einzelnen, unproblematischen Arbeiten begonnen werden, etwa mit einem Erdwall an der Schmeienhalle. Als nächster Schritt soll aber mit dem Landratsamt über eine mögliche Gesetzesänderung im Gebiet Schmittwiesen beraten werden.