Kriminalität: Hausdurchsuchung nach mehreren Anzeigen

Straßberg (bmü). Möglicherweise wurde in Straßberg ein illegales Bordell betrieben. Die Staatsanwaltschaft Hechingen geht Hinweisen nach und ermittelt. Zu diesem Zweck hat es am Mittwochvormittag eine Hausdurchsuchung gegeben.

Der Hechinger Staatsanwalt Markus Engel bestätigt auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass derzeit wegen Ausübung und Beihilfe zur Ausübung von verbotener Prostitution gegen mehrere Beschuldigte ermittelt wird. Es lägen mehrere Anzeigen vor, die Grundlage dafür waren, dass das Gebäude in Straßberg am Mittwoch durchsucht wurde. Die Vorfälle sollen sich in der näheren Vergangenheit ereignet haben; festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht wurde niemand. Da die Staatsanwaltschaft derzeit noch am Anfang ihrer Ermittlungen steht, kann Engel keine Details preisgeben.

In Orten mit weniger als 35 000 Einwohnern – und dazu zählt zweifelsohne auch Straßberg – ist Prostitution verboten. "In Orten dieser Größenordnung geht das Gesetz davon aus, dass es nicht ins Bild der Gemeinde passt", erklärt Staatsanwalt Engel die Hintergründe. "Die Ausübung verbotener Prostitution kann in ein bis zwei Fällen eine Ordnungswidrigkeit darstellen", erklärt Engel. Falls es aber beharrlich betrieben wird, wird es als Straftat gewertet. In Straßberg wird Prostitution in größerem Stil vermutet. In einem solchen Fall reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis 180 Tagessätze bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.