Bürgermeister Zeiser bemängelte, dass einige Grabmale nicht der Friedhofssatzung entsprechen. Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Kommune sieht keine Erhöhung von Gebühren und Steuern für das kommende Jahr vor

Auf die Bürger in Straßberg und Kaiseringen kommen im nächsten Jahr keine Erhöhung von Gebühren und Steuern zu. Für die Sicherheitswachdienste muss Straßberg tiefer in die Tasche greifen.

Straßberg. Wenn das keine gute Nachricht für die Bürger ist: Im kommenden Jahr bleiben die Gebühren und Steuern der Gemeinde Straßberg stabil. Das haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.

Die einzige Ausnahme ist die Hundesteuer für Kampfhunde, doch ein solcher ist in Straßberg derzeit nicht gemeldet. Bisher lag die Hundesteuer für einen solchen Hund bei 750 Euro jährlich. Auf Antrag von Matthias Kleiner und Helmut Hartmann beschloss das Gremium mehrheitlich bei einer Gegenstimme eine Erhöhung auf 1000 Euro.

Die Steuern für einen Hund belaufen sich weiter auf 72 Euro jährlich, für den Zweithund auf 144 Euro. In Straßberg sind derzeit 203 Hunde gemeldet, woraus Einnahmen für die Gemeinde von rund 15 500 Euro resultieren.

Eingangs der Gemeinderatssitzung hatte Bürgermeister Markus Zeiser angemerkt, dass sich die Verwaltung an die geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg mit Kostendeckung sämtlicher Gebühren halten sollte. Allerdings lasse sich diese aufgrund der finanziellen Belastungen der Bürger durch andere staatliche Ausgaben kaum oder nicht immer vertreten. "Trotz der Argumente, dass die Belastung der Bürger bereits an der Obergrenze angekommen ist, ist es Aufgabe des Gemeinderates und der Verwaltung, sämtliche Gebühren kritisch zu überprüfen." Derzeit sehen aber weder die Verwaltung noch der Gemeinderat die Notwendigkeit, Steuern zu erhöhen. "Nach den Haushaltszahlen von 2018 besteht dazu auch kein Grund", meinte Gemeinderat Helmut Hartmann. Deshalb: Weder bei den Gebühren für Bestattungen, für Abwasser und Wasserversorgung, noch bei Grund- und Gewerbesteuer wird an der Preisschraube gedreht.

"Es ist eine Premiere für mich, dass es – seit ich in der Gemeinde bin – keine Erhöhung gibt", meinte Bürgermeister Zeiser. Ob es auch 2021 so sein wird, sei fraglich. Denn derzeit bestehe noch keine Klarheit darüber, wie sich die Umbaukosten der Kläranlage auswirken werden.

Auch an der Entgelt- und Benutzungsordnung wurde nicht gerüttelt: Seit es die Schmeienhalle gibt – inzwischen 25 Jahre –, funktioniere dort die Entgelt- und Benutzungsordnung. An den bisherigen Gebühren für Halle, Bühne, Küche und Getränkeausschank wird es keine Veränderungen geben. Ebenso verhält es sich bei Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter, wohingegen die Benutzung von Firmen in den Zuschlag aufgenommen wurde. Die einzige Erhöhung kommt einem guten Zweck zugute: Die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Feuerwehr bei notwendigen Sicherheitswachdiensten wurde erhöht. Dafür wird künftig bei jeder Veranstaltung ein Entgelt über 100 Euro erhoben. Dasselbe Prozedere gilt ab sofort auch für die Schlossgartenhalle.

Verschiedene Meinungen und Diskussionsbedarf gab es bei der von der Verwaltung vorgelegten Friedhofsatzung. Bürgermeister Markus Zeiser zeigte bildlich auf, dass einige Grabmale eigentlich nicht der Satzung entsprächen, aber aus irgendwelchen Gründen irgendwann zugelassen wurden.

Gemeinderat Hubert Buck war der Meinung, dass eine vielseitige Gestaltung doch recht interessant wäre, Michael Wochner war der Ansicht, dass verschiedene unterschiedliche Stahlkreuze in Bayern ebenfalls ihren Reiz einer Betrachtung hätten.

Durch die Erhebungen der Grabmäler gebe es Probleme bei der Pflege der Rasenpflege. Daher sollten die Grabmale mit vertieften Schriften künftig bodeneben verlegt sein. Tobias Gut und Christian Schmidt machten sich dafür stark, dass die Steinmetze, die auf den beiden Friedhöfen tätig sind, die aktuelle Satzung bekommen und mit Begleitschreiben darauf hingewiesen werden.

Paragraf 15 der Friedhofsatzung – die Grabmale und sonstige Grabausstattung müssen der Würde des Ortes entsprechen – bleibt nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderates bestehen, nachdem der Antrag der Verwaltung, diesen Passus zu streichen, mehrheitlich abgelehnt wurde.