Wer Verwandte besucht, kann in den Pfingstferien in beliebte Urlaubsländer reisen. Foto: dpa/Marcel Lauck

Wer nach den Ferien etwa aus der Türkei oder Kroatien zurückkehrt, muss nur ein negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland vorweisen. Vorausgesetzt, er schläft nicht im Hotel, sondern bei Verwandten.

Stuttgart - Familien, die in den Pfingstferien ihre Verwandten in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet besuchen, müssen nach dem Urlaub nicht in Quarantäne. Wer also etwa seine Verwandten in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Türkei oder im Kosovo besucht und bei den Verwandten wohnt, muss bei der Einreise nach Baden-Württemberg lediglich ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland vorweisen.