Die AfD propagiert Recht und Ordnung. Nun kommt ein Ex-Bezirksbeirat wegen Körperverletzung vor Gericht. Wie geht die Partei mit Strafverfahren gegen Mandatsträger um?
Der Mann mit dem Kahlkopf und der kräftigen Statur, gegen den am 10. Februar vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verhandelt wird, kennt sich aus mit den Abläufen – er ist nicht zum ersten Mal angeklagt. Dieses Mal wird Markus P. (44) vorsätzliche Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilt. Er solle Ende Mai 2025 „in einer Gaststätte drei Personen geschlagen haben“. Bisher hat P. die Vorwürfe zurückgewiesen, die Aggression sei nicht von ihm ausgegangen. Inzwischen gibt es ein Schreiben seines Verteidigers an zwei Geschädigte, denen zufolge sein Mandant „die Ihnen entstandenen Verletzungen sehr bedauert“ und „großes Interesse an einem Täter-Opfer-Ausgleich“ habe. Als Schmerzensgeld bietet er daher 500 Euro an, ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen. Weder P. noch sein Anwalt äußerten sich auf Anfrage dazu. Die Adressaten wollen das Angebot nicht annehmen.
Nach dem Abschluss des Verfahrens erwartet P. womöglich schon bald das nächste. Wieder geht es um einen Streit spätnachts in einer Gaststätte, diesmal im Oktober, wieder wird in einer Strafanzeige der Vorwurf der Körperverletzung erhoben. Zuletzt befand sich der Fall laut Staatsanwaltschaft noch „bei der Polizei in Bearbeitung“, weshalb man von einer Verbindung der Verfahren abgesehen habe. Auch dazu äußerte sich P. nicht.
„Ohrabbeißer“ wird als Bezirksbeirat abberufen
Eine weitere Parallele: beide Male waren jeweils (einstige) Parteifreunde von P. betroffen. Er ist engagiertes Mitglied der AfD, nimmt als Delegierter an Parteitagen teil und saß auf ihrem Ticket zeitweise in Stuttgart in zwei Bezirksbeiräten. Eines der mutmaßlichen Opfer im Mai war ein anderer von der AfD nominierter Bezirksbeirat, der die Partei inzwischen verlassen hat, im Oktober soll es sogar ein Mitglied des Kreisvorstands getroffen haben. Für den AfD-Fraktionschef im Stuttgarter Gemeinderat, Michael Mayer, wäre damit eine Grenze überschritten. „Falls sich die Vorwürfe bestätigen, darf unsere Partei ein solches Verhalten nicht hinnehmen und hätte gar keine andere Wahl, als ein Parteiordnungsverfahren einzuleiten“, teilte er unserer Zeitung mit. Auch der Landesverband werde in diesem Fall „nicht passiv bleiben“.
Wenig später trat Mayer von seinem Amt als erster stellvertretender Sprecher der Stuttgarter AfD zurück, ohne Angaben von Gründen. Dabei war er gerade erst gewählt worden, „mit sehr großer Mehrheit“, wie er stolz betonte. Mit Mayers Kritik an P. habe der Rücktritt nichts zu tun, konstatierte der AfD-Kreissprecher Andreas Mürter.
Lange hatte sich der Fraktionschef schützend vor Markus P. gestellt. Er wusste von dessen Verurteilung zu sechs Jahren Haft, weil er einem städtischen Bediensteten 2016 das halbe Ohr abgebissen hatte. Als mehrfache Körperverletzung und versuchte Anstiftung zum Mord wertete das Landgericht das Geschehen in der Stuttgarter Innenstadt. Zuvor saß der Angeklagte bereits zweimal wegen Gewalttaten in Haft, wurde im Prozess bekannt. Mayer betonte den Grundsatz der Resozialisierung, als Bezirksbeirat habe sich P. „stets tadellos betragen“. Erst nach einem Bericht unserer Zeitung bemerkte man im Rathaus, dass der „Ohrabbeißer“ wegen der Vorstrafe gar nicht wählbar war. Inzwischen wurde er als Bezirksbeirat abberufen.
AfD-Frontmann betont Unschuldsvermutung und Fairness
Für die Landes-AfD, die stets Recht und Ordnung propagiert, ist der Fall unangenehm – zumal es Fotos gibt, die P. Seite an Seite mit Markus Frohnmaier zeigen; eines prangt ganz oben auf einer Facebook-Seite von P. Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat für die Landtagswahl will ihn und seine Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht näher gekannt haben. Doch auch andere Fälle werfen die Frage auf, wie die Partei mit Mitgliedern umgeht, gegen die ermittelt wird oder die bereits verurteilt wurden. Im Rechtsstaat gelte die Unschuldsvermutung und das Gebot der Fairness, betont Frohnmaier, auch er verweist wie der Stuttgarter Ratsfraktionschef auf das Prinzip der Resozialisierung.
Wie verhält es sich mit Fällen, in denen AfD-Leute mit ausländerfeindlichen oder rassistischen Äußerungen auffallen? Im Landesverband würden „solche Leute aus der Partei geworfen“, hatte der Vorsitzende in der Diskussion mit dem Tübinger OB Palmer versichert, man wolle sie „nicht bei uns haben“. Die Aussage gelte vollumfänglich, betonte Frohnmaier gegenüber unserer Zeitung, aber: „Wir lassen uns nicht von externen Kampagnen treiben, sondern bewerten Sachverhalte nüchtern, intern und auf Basis der nachprüfbaren Faktenlage sowie des Parteiengesetzes“. Letzteres stelle „höchste Anforderungen“ für einen Ausschluss, wie auch die SPD im Fall Sarrazin erlebt habe.
Ordnungsverfahren wegen „Kanaken“-Video
In den Fokus der Justiz war auch ein AfD-Funktionsträger aus dem Kreisverband Konstanz geraten, der mehrfach als „Wahlleiter“ bei der Stuttgarter Partei eingesetzt wurde: Michael S., Fraktionschef im dortigen Kreistag und derzeit Zweitkandidat für die Landtagswahl, an der Seite des Abgeordneten Bernhard Eisenhut. Seit längerem kursiert ein Video, in dem er – offenbar anlässlich eines bestimmten Vorfalls – über einen „Kanaken“ und „Dreckskanaken“ herzieht. Nach einer Anzeige leitete die Staatsanwaltschaft Konstanz 2024 Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein, stellte sie später aber wieder ein. Begründung laut einem Sprecher: der Beschuldigte habe das Video „nur an einzelne Parteifreunde geschickt“, was für eine Störung des öffentlichen Friedens nicht genüge. Inzwischen habe der Kreisvorstand wegen des Videos ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet, teilte der Landeschef Frohnmaier mit.
Keine Kenntnis will er von einem Strafbefehl gehabt haben, der 2018 gegen S. erging. Damit erhielt er eine Geldstrafe über 60 Tagessätze wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter Drogeneinfluss sei er Auto gefahren, in Schlangenlinien und auf die Gegenfahrbahn. Bei seiner Aufnahme in die AfD war das offenbar nicht bekannt. Kandidaten für öffentliche Ämter müssten ein Führungszeugnis vorlegen, einfache Parteimitglieder nicht, erläutert Frohnmaier. Von einer besonderen Nähe zwischen ihm und Michael S. könne keine Rede sein. Als Wahlleiter in Stuttgart habe dieser nur eine „rein technische Funktion“. Gleichwohl dankte ihm der Kreisverband jeweils öffentlich, auch angesichts der „weiten Anreise“. S. äußerte sich auf mehrfache Anfragen unserer Zeitung nicht.
Ermittlungen gegen Singener AfD-Abgeordneten
Auch der Erstkandidat im Wahlkreis Singen, der AfD-Abgeordnete Eisenhut, ist im Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Anlass sind Äußerungen über Ausländer bei einer Parteiveranstaltung in Karlsruhe, die vom SWR öffentlich gemacht wurden und in Medienberichten so zitiert wurden: „Die tollen Fachkräfte, die wir jetzt hier haben, das wird wohl nichts. Das sind ja eigentlich nur Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen.“ Eisenhut reagierte nicht auf Anfragen unserer Zeitung. Er bestreitet das Gesagte laut „Südkurier“ nicht, sondern verweist auf die Statistik. Die AfD will nach den Worten Frohnmaiers „dem laufenden Verfahren nicht vorgreifen, sondern die Bewertung der Justiz abwarten“. Man habe „keinerlei Anhaltspunkte für eine extremistische Einstellung von Herrn Eisenhut“, teilte er unserer Zeitung mit. Die fragliche Äußerung könne „im Kontext als Sarkasmus interpretiert werden“. Auf der Landesliste rangiert Eisenhut weit vorne, auf Platz 7.
Volksverhetzung wird auch dem Calwer AfD-Abgeordneten Miguel Klauß (Platz 6) vorgeworfen, wegen drei Beiträgen aus sozialen Medien. Deren Inhalt ist öffentlich nicht bekannt. Bereits im Sommer 2025 hat die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl beantragt, wie kürzlich bekannt wurde. In einem Punkt hat das zuständige Amtsgericht Nagold aber Bedenken, die Akte ging nach Tübingen zurück. Von Klauß war auf Anfrage keine aktuelle Stellungnahme zu erhalten. Auch für ihn gelte „bis zur Klärung selbstverständlich die Unschuldsvermutung“, betont AfD-Vormann Frohnmaier.
Land soll zum „Raum der freien Rede“ werden
Ginge es nach dem „Sofortprogramm“ der Partei für eine AfD-geführte Landesregierung, dann gäbe es künftig weniger solche Verfahren. Man wolle Baden-Württemberg „zum Raum der freien Rede erklären“, heißt es darin. Bei „bloßen Äußerungsdelikten“ – besonders im digitalen Raum – sollten die Staatsanwaltschaften strikt auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit verpflichtet werden. Derlei Ermittlungen seien in der Regel wegen Geringfügigkeit einzustellen.