Vor Gericht in Muttenz muss sich ein Messerstecher verantworten. Der Angeklagte gab zu, in Aesch einen 15-jährigen Jugendlichen niedergestochen zu haben.
„Ich weiß, dass mich eine gewisse Schuld trifft“, sagte er bei der Befragung im Strafjustizzentrum in Muttenz. Es sei ein Fehler gewesen, ein Messer zu einer Abrechnung auf einer Schulanlage mitzunehmen und es dann zu gebrauchen. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, was er in jener Nacht im Juni 2024 damit machte. „Ich kann mich nur erinnern, dass ich angegriffen wurde und mich verteidigen wollte“. Dass er mit einem Klappmesser zustach, bestreitet er somit nicht. Er habe aber in keinem Moment die Absicht gehabt, jemanden schwer zu verletzen.
Der 15-Jährige erlag rund eine Stunde später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Polizei verhaftete den Beschuldigten kurz nach der Tat.
Die Fünferkammer muss sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Vorsatz vorliegt. Von Notwehr war am Montag im Gegensatz zur ersten Einvernahme nicht mehr die Rede. Die Verteidigerin sprach hingegen von fahrlässigem Verhalten.
Viele Zuschauer wohnten dem Prozessauftakt bei. Das Gericht übertrug die Verhandlung aus Platzgründen in einen zweiten Saal. Dass sich der Beschuldigte an viele Begebenheiten in der Tatnacht nicht zu erinnern vermochte, sorgte für viele Seufzer, Kopfschütteln und entrüstete Kommentare in den Zuschauerreihen aus dem Umfeld des Opfers. Der Gerichtspräsident machte bei manchen Aussagen des Angeklagten Widersprüche aus. So habe er in der Tatnacht das Messer vergraben, obschon er zunächst von Notwehr gesprochen habe. Vor Gericht sagte er auch, zwei seiner Kontrahenten hätten ihm Verletzungen zugefügt, obschon die Gerichtsmedizin diese nicht nachweisen konnte.
Widersprüche in Aussagen
Der Richter konfrontierte ihn auch mit einer Textnachricht an einen Kollegen kurz nach dem tödlichen Vorfall. Darin soll der Angeklagte geschrieben haben, dass ihn drei „abschlagen wollten“ und er ihn dann voll mit dem Messer gestochen habe. Dies stehe im Widerspruch zu seiner Aussage einer Verteidigung nach erfolgten Faustschlägen. Den tödlichen Messerstichen ging eine Auseinandersetzung voraus. Der Beschuldigte erhielt einen anonymen Anruf mit der „Einladung“ zu einer Schlägerei auf dem Schulgelände, wo ihn dann drei mit Schals und Sturmmasken vermummte Jugendliche erwarteten.
Hintergrund soll das Verhalten des Angeklagten gegenüber seiner Ex-Freundin gewesen sein. Sie selbst sagte als Zeugin vor Gericht aus. Der Beschuldigte habe sie zuvor am Banntag gegen ihren Willen geküsst. Die beiden waren damals nicht mehr zusammen. Daraufhin habe ein Kollege von ihr zusammen mit den beiden anderen geplant, ihrem Ex-Freund eine Abreibung zu verpassen. Sie habe ihn aber gebeten, von diesem Vorhaben abzusehen und sich nicht einzumischen, sagte die Zeugin.
Zudem waren gemäß Fragen des Gerichtspräsidenten im Dorf Gerüchte im Umlauf, wonach der mutmaßliche Täter seine beiden Ex-Freundinnen vergewaltigt haben soll, was womöglich die Situation noch mehr eskalieren ließ.
Von Drohungen gewusst
Der Beschuldigte sagte, er habe von diesen Gerüchten und Drohungen gegen ihn gewusst, doch nicht, von wem sie stammten.
„Es war unser Plan, ihn zu schlagen“, sagte einer der drei „Rächer“ gegenüber dem Gerichtspräsidenten. Die Ex-Freundin sei am Banntag weinend auf ihn zugekommen und ihm von diesem Kuss wider Willen erzählt. Der zweite Beteiligte an dieser Abrechnung wollte wegen eines laufenden Verfahrens vor Gericht keine Aussagen machen.
Die forensische Psychiaterin plädierte für eine Maßnahme nach Artikel 61 für den Beschuldigten, sprich eine Resozialisierung in einer spezialisierten Einrichtung. Sie beobachte bei ihm keine schwere psychische Erkrankung. Sie sprach aber von einer Störung der Persönlichkeitsentwicklung. Das Gericht verkündet das Urteil am 11. Februar. Es gilt die Unschuldsvermutung.