Das Gericht hat einen jungen Messerstecher zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Der 19-Jährige, der im Juni 2024 einen 15-Jährigen in Aesch mit einem Messer getötet hatte, wird in eine Maßnahme für junge Erwachsene eingewiesen.

Der Täter hatte auf der Schulanlage Neumatt das Opfer tödlich mit einem Messer verletzt. Zum gewaltsamen Aufeinandertreffen war es gekommen, weil das Opfer und zwei Komplizen den späteren Täter zusammenschlagen wollten. Daran hatte das Gericht am Mittwoch nach Sichtung von Text- und Sprachnachrichten keine Zweifel. Den tödlichen Messereinsatz erachtete es aber als exzessiv und nicht entschuldbar.

 

Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Das heißt, der damals 18-Jährige hatte laut Gericht keinen Vorsatz zu töten, habe aber eine tödliche Verletzung in Kauf genommen.

„Ihnen ist im Verlauf der Untersuchungshaft klar geworden, was Sie angerichtet haben“, sagte der Gerichtspräsident. Die Reue sei ihm zuzugestehen, auch wenn es ihm in dem Alter schwierig gefallen sein müsse, seine Entschuldigung an die Opferangehörigen „in die richtigen Worte zu fassen“.

Schadenersatz zahlen

Den Opferangehörigen soll er Schadenersatz und Genugtuung von mehreren zehntausend Franken bezahlen, wie es hieß. Die Verfahrenskosten gehen jedoch zulasten des Staates.

Der Vollzug der Strafe wird zugunsten einer Maßnahme für junge Erwachsene aufgeschoben. Das Ziel einer solchen Maßnahme gemäß Artikel 61 des Strafgesetzbuchs ist es, zu verhindern, dass junge Täter, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestört sind, wieder Straftaten begehen. Eine Verhinderung weiterer Taten durch die Maßnahme gilt als Voraussetzung.

Hetzjagd stattgefunden

Ein psychiatrisches Gutachten hatte eine solche Maßnahme empfohlen. Der Täter sei in der Entwicklung seiner Persönlichkeit gestört. Dies könne zu einer schweren psychischen Störung führen, sagte der Richter. Die Behandlungsaussichten seien aber gut und der Täter habe seine Einwilligung für die Maßnahme gegeben. Das Gericht erkannte eine Notwehrsituation, in der sich der Täter zum Tatzeitpunkt mit mehreren maskierten Unbekannten konfrontiert sah, nachdem eine „Hetzjagd“ auf ihn stattgefunden habe. „Der Angriff auf Sie war rechtswidrig und sie durften ihn abwehren“, hielt der Gerichtspräsident gegenüber dem Täter fest. Auch habe er ein Messer zur Verteidigung nutzen dürfen. All das brachte ihm eine Strafminderung ein.

Allerdings gebe es im Gesetz Regeln zur Notwehr, hieß es am Mittwoch. Es sei nicht zu erkennen, dass der Täter verbal vor dem Messereinsatz gewarnt oder eine weniger schwere Verletzung zu verursachen versucht habe. Deshalb kam es zum Schuldspruch der eventualvorsätzlichen Tötung im nicht entschuldbaren Notwehrexzess. Ebenfalls zur Last gelegt hatte die Staatsanwaltschaft dem 19-Jährigen mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern.

Sexuelle Handlungen

Er hatte im Alter von 16 Jahren sexuelle Handlungen an einem damals 13-jährigen Mädchen vorgenommen. Das Gericht fällte am Mittwoch zwar einen Schuldspruch, befreite den Mann aber von der Strafe. Die Altersgrenze von drei Jahren sei nur um wenige Tage überschritten worden. „Es war eine Jugendliebe, aber eine verhängnisvolle, die sehr problematisch verlaufen ist“, erklärte der Gerichtspräsident. Dennoch soll der Täter dem Mädchen eine Genugtuung von 1000 Franken bezahlen. Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der 19-Jährige wegen eines Straßenverkehrsdelikts sowie mehrfacher Verstöße gegen das Waffengesetz. Letztere resultierte daraus, dass er weder für den Besitz noch das Tragen der Tatwaffe eine Bewilligung hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Kantonsgericht angefochten werden.