Der Prozess wurde im Nebengebäude des Amtsgericht Hechingen verhandelt. Foto: Merk

Eine Steuerfahnderin schildert detailliert ihre Ermittlungen. Nun endete das Verfahren - so wurde entschieden.

Die 41-jährige Frau und der 40-jährige Mann betrieben einen Gastronomiebetrieb in Balingen. Die Frau hatte den Imbiss 2017 von ihren Eltern übernommen und führte ihn, bis im vergangenen Jahr. Ihr Mann war für die Buchhaltung zuständig.

 

Nun endete der Prozess wegen Steuerhinterziehung am Amtsgericht Hechingenmit der Einstellung des Verfahrens. Die zwei Angeklagten kommen mit einer Geldauflage davon.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen den Betrieb war im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen großen Fleischlieferanten entstanden, der nachweislich Rechnungssplitting betrieben hatte.

Teil der Rechnung „schwarz“ abgerechnet

Das heißt: Ein Teil der Ware wurde ordnungsgemäß auf Rechnung geliefert – inklusive Adresse und Kundennummer des Empfängers. Der andere Teil wurde bar und anonym abgerechnet, was den Verkauf dieser Ware „schwarz“ ermöglichte.

Bei den Ermittlungen fanden die Behörden Hinweise darauf, dass auch der Balinger Imbiss diese Praxis angewandt haben könnte. Die früheren Besitzer – die Eltern beziehungsweise Schwiegereltern der Angeklagten – waren dafür bereits belangt worden.

Kasse öfters ohne Transaktion geöffnet

Eine weitere Überprüfung durch Steuerermittler ergab, dass sich die Umsatzzahlen seit der Übernahme nicht gravierend verändert hatten. Zudem fiel der Ermittlerin bei Stichproben im Betrieb auf, dass die Kasse häufiger offen stand und somit nicht jede Transaktion ordnungsgemäß erfasst wurde.

Die Steuerfahnderin, die als Zeugin geladen war, erläuterte, wie sie die Summe von knapp über 11 000 Euro an hinterzogenen Steuern berechnet hatte. Die Angeklagte räumte ein, dass es in Stoßzeiten durchaus vorkommen könne, dass nicht jede Buchung sofort erfolge.

Angeklagte widerspricht vehement

Eine kriminelle Zusammenarbeit mit dem Lieferanten verneinte sie jedoch vehement. „Wir haben das bezahlt, was in den Rechnungen stand“, sagte die 41-Jährige. Auch den Vorwurf des Rechnungssplittings wies sie zurück. Eine Lieferung ohne Rechnung? „Niemals, dafür kann ich meine Hand ins Feuer legen“, betonte sie.

Der Anwalt der Angeklagten beantragte die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft nach kurzer Rücksprache zu. Das Verfahren wurde eingestellt unter der Bedingung, dass die Frau 4000 Euro und der Mann 2000 Euro an eine wohltätige Institution zahlen.