Das Landgericht befasst sich zurzeit mit Mord im Familienkreis Foto: dpa

Kurz vor Weihnachten soll ein 34-Jähriger seine Schwägerin in Esslingen mit einem Küchenmesser erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben heimtückischem Mord versuchten Totschlag vor, weil er das Messer auch gegen seinen eigenen Bruder erhoben haben soll.

Kurz vor Weihnachten soll ein 34-Jähriger seine Schwägerin in Esslingen mit einem Küchenmesser erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben heimtückischem Mord versuchten Totschlag vor, weil er das Messer auch gegen seinen eigenen Bruder erhoben haben soll.

Stuttgart/Esslingen - Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte da, als sein älterer Bruder unter Tränen über den Tod seiner Frau spricht. Kurz vor Weihnachten soll der 34-jährige mutmaßliche Täter seine Schwägerin nach einem Streit in Esslingen mit einem 17 Zentimeter langen Küchenmesser erstochen haben. Aussagen wollte der Angeklagte zu Prozessbeginn nicht.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben heimtückischem Mord auch versuchten Totschlag vor. Nachdem der Angeklagte dem Opfer mit dem Messer in den Bauch gestochen habe, soll er außerdem versucht haben, seinen 38-jährigen Bruder damit zu verletzten. Die Eltern des Opfers, deren Ehemann und die Kinder treten in dem Prozess, der am Dienstag am Stuttgarter Landgericht begonnen hat, als Nebenkläger auf.

Auf die Einladung seines älteren Bruders hin war der Angeklagte im Oktober des vergangenen Jahres aus Serbien nach Deutschland gekommen. Er hatte bei der Familie des Bruders in Esslingen gewohnt und auf einem Friedhof gearbeitet. Der Bruder des Angeklagten und Ehemann des Opfers schilderte bei seiner Vernehmung, der jüngerer Bruder habe seine Schwägerin bereits am Vorabend bedroht. „Ich werde dir Leid antun“ soll der Angeklagte, der im Prozess von einer Dolmetscherin begleitet wird, sinngemäß übersetzt gesagt haben.

Am Morgen des 23. Dezember habe sich die Ehefrau darüber beschwert, vom Schwager schwer beleidigt worden zu sein. Als dieser dann nicht zur Arbeit gehen wollte, sei es zum Streit gekommen. Der Diplom-Ingenieur habe seinen jüngeren Bruder aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Er habe seinen Bruder immer finanziell unterstützt und ihn nach Deutschland geholt, die Bedrohung und Beleidigung seiner Frau hätte er sich jedoch nicht gefallen lassen wollen.

Als der Angeklagte sich daraufhin geweigert habe, zu gehen, habe er ihn mehrmals mit einem kleinen Rucksack geschlagen. Als dabei die Deckenlampe zu Bruch ging und die Sicherung ausfiel, sei sein Bruder an ihm vorbei in die Küche gegangen, habe dort auf die Ehefrau mit dem Küchenmesser eingestochen und daraufhin versucht aus der Wohnung zu fliehen. Als er die Nachbarn auf den fliehenden Bruder aufmerksam machte und sie bat, ihn aufzuhalten, sei dieser mit dem Messer wieder auf ihn zugekommen.

Gerade noch rechtzeitig habe er die Wohnungstür schließen können, sodass das Messer nur die Tür getroffen habe. Die Ehefrau erlag kurz darauf im Krankenhaus der Stichverletzung. Eine Polizeioberkommissarin sagte aus, die Ärzte hätten eine Notoperation durchgeführt, die Frau jedoch nicht retten können. Auf Grund der doppelten Verletzung der Hauptschlagader hätten die Ärzte angenommen, es sei gezielt zugestochen und nachgesetzt worden.

Der Angeklagte wurde etwa zwei Stunden nach dem Vorfall von der Polizei in Esslingen beim Verlassen eines Cafés festgenommen und sitzt seitdem in Stuttgart in Untersuchungshaft. Im Februar musste er im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg nach einem Suizidversuch behandelt werden. Der psychologische Gutachter sagte vor Gericht aus, damit sei keine ernsthafte Absicht verbunden gewesen, sondern der Versuch, auf seine Situation aufmerksam zu machen. Da der Angeklagte in seiner Heimat aus Angst vor Rache um sein Leben fürchte, wolle er in Deutschland Antrag auf Asyl stellen. Der Prozess wird fortgesetzt.