Auf dem Kirchturm in Weilheim haben die Störche wieder zu brüten begonnen. Foto:  

Weilheimer Störche brüten wieder auf dem Kirchturm. Der Storchenbetreuer Gerd Eberwein bittet zu deren Schutz um Rücksichtnahme. 

Auf dem Kirchturm der Pfarrkirche St. Marien in Weilheim hat das Storchenpaar wieder mit dem Brüten begonnen. Bei Sonne, Regen und sogar Schnee wärmen und bewachen die Störche ihr Gelege und verteidigen das Nest auch gegen konkurrierende Artgenossen. Doch neben natürlichen Gefahren gibt es inzwischen eine weitere Bedrohung: Drohnen.

 

Darauf weist der Storchenbetreuer des Zollernalbkreises (und zugleich Ortsvorsteher in Weilheim), Gerd Eberwein, ausdrücklich hin. Es sei nicht empfohlen, in der Nähe eines Storchenhorstes mit Drohnen zu fliegen, da dies das Verhalten der Tiere beeinflussen und erheblichen Stress auslösen könne.

In letzter Zeit musste Eberwein mehrfach beobachten, dass Drohnen direkt über das Storchennest geflogen sind. Das sei keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern könne sogar gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Nach Paragraf 44 Abs. 1 Nr. 2 ist es verboten, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören.

Als erhebliche Störung gilt laut Experten auch das Überfliegen eines Storchennestes mit Drohnen in unmittelbarer Nähe. Werden Störche gestört, kann dies dazu führen, dass sie das Nest verlassen. Für das Gelege oder später für die Jungtiere kann dies den Tod bedeuten, da die Fortpflanzung und Aufzucht gestört werden.

Die Schutzbestimmungen gelten zudem während Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Zum Schutz der Tiere wird daher dringend empfohlen, einen Abstand von mindestens 150 Metern zu Storchennestern und Brutstätten einzuhalten. Das gilt nicht nur für das Weilheimer Storchennest.