Justizminister Stickelberger. Foto: dpa

Justizminister Stickelberger warnt Kommunen: Neues Betreuungsgeld kein Ersatz für Schaffung von Plätzen.

Von August 2013 an haben Kinder ab einem Jahr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) befürchtet viele Klagen, wenn Kommunen nicht genügend Plätze bereitstellen.

Herr Stickelberger, viele Kommunen fordern, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr zu verschieben. Können Sie das nachvollziehen?
Ich weiß, dass viele Kommunen in einer schwierigen finanziellen Situation sind, aber es gab eine lange Vorlaufzeit. 2007 wurde das Gesetz beschlossen. Zudem unterstützt die Landesregierung den Ausbau finanziell sehr stark. Wir stellen dieses Jahr 444 Millionen Euro und im nächsten Jahr 477 Millionen Euro bereit. Ab 2014 übernehmen wir 68 Prozent der Betriebsausgaben. 100 Millionen steuert der Bund bei. So viel hat keine Vorgängerregierung je bezahlt. Mit diesem Schub können die Gemeinden einiges tun.

Was passiert, wenn die Kommunen dennoch nicht genügend Plätze haben?
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch. Da gibt es keine Ausnahmen, Rechtfertigungen, Entschuldigungsgründe, dass etwa das Geld oder der Platz fehlt. Wenn der Rechtsanspruch nicht erfüllt wird, können Eltern diesen einklagen. Die Kommunen müssen dann mit Sanktionen rechnen.

An wen müssten sich die Eltern wenden?
Zunächst müssten sie den Platz beim Verwaltungsgericht einklagen. Wenn die Kommune keinen Platz bereitstellt und die Eltern einen teureren privaten Platz in Anspruch nehmen oder ein Elternteil wegen fehlender Betreuung zu Hause bleibt, haben sie eventuell auch Anspruch auf Schadenersatz. Denn der Rechtsanspruch hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Um diese Frage müssten sich dann die Landgerichte kümmern. Das würde zu einem riesigen Aufwand führen. Denn in jedem Verfahren wäre eine Einzelfallprüfung nötig. Möglicherweise müssten sie auch über den Umfang der Betreuung und zumutbare Entfernungen entscheiden.

Hat die Bundesregierung nicht sorgfältig genug gearbeitet?
Das Gesetz ist nicht sehr ausgefeilt. Es lässt viele Fragen offen – wie lange die Betreuungszeit mindestens sein muss, welche Entfernung zumutbar ist, welche Standards die Einrichtung erfüllen muss. Die Eltern werden optimale Bedingungen fordern, und die Gerichte müssen dann entscheiden, welche Forderungen begründet sind. Ich habe den Eindruck, das ist vielen Kommunen noch nicht bewusst.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes wurde als Ziel ausgegeben, dass bis 2013 für 35 Prozent der Kleinkinder Betreuungsplätze geschaffen werden sollten. Sind Kommunen, die diese Vorgabe erfüllen, aus dem Schneider?
Nein, die Kommunen können sich nicht darauf berufen, dass sie für 35 Prozent der Kinder Plätze geschaffen haben. Die Bundesregierung ging damals davon aus, dass insgesamt etwa so viele Plätze benötigt werden – da wird es aber wohl Unterschiede zwischen den Städten und dem ländlichen Raum geben. Wenn mehr Plätze gefordert werden, müssen die Kommunen diese auch bereitstellen. Deshalb schlagen Eltern in den größeren Städten bereits Alarm.

"Zum Schadensersatz kämen ja auch noch die Prozesskosten"

Wer jetzt nicht investiert, bekommt später die Quittung?
Die Kommunen sollten sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie sie die Aufgabe lösen können, statt abzuwarten und sich mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu sehen. Denn dann wird es richtig teuer. Zum Schadensersatz kämen ja auch noch die Prozesskosten.

Was empfehlen Sie den Kommunen?
Meist existieren ja schon Einrichtungen, die erweitert werden können. In meiner Stadt gibt es einen Trägerverein, der sich um Tagesmütter kümmert.

Und wie ist es mit dem Betreuungsgeld?
Auch damit kann sich niemand von der Verpflichtung freikaufen. Es ist ein Angebot, aber kein Ersatz.

Was würde eine Klageflut für Sie bedeuten?
Wir bräuchten dann mehr Richter an den Verwaltungs- und Landgerichten. Ich müsste entweder umschichten oder neue Stellen beantragen. Umschichten geht kaum, denn wir haben ohnehin zu wenige Richter. Deshalb ist unser Interesse, dass wir möglichst verschont bleiben von Klagen.

Es gab ja bereits vor einigen Jahren den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Mussten viele Eltern klagen?
Das hielt sich damals in Grenzen. In der juristischen Literatur wurde der Schluss gezogen, dass Eltern wohl keine Ganztagsbetreuung verlangen können. Aber wir sind jetzt 16 Jahre weiter. Wenn man das Ziel ernst nimmt, dass Beruf und Familie vereinbar sind, geht das vielleicht über die Halbtagsbetreuung hinaus. Rechtlich ist das nicht geklärt. Das hätte man im Gesetz regeln können und müssen. Jetzt hat die Justiz den Schwarzen Peter. Dabei kann es sein, dass im ländlichen Raum anders entschieden wird als in der Großstadt.

Ihr Vorgänger, Ulrich Goll von der FDP,meldete einmal, die Justiz sei Vorbild in puncto Familienfreundlichkeit.
Ja, das ist richtig. Wenn wir unsere qualifizierten Juristinnen und Juristen nicht verlieren wollen, müssen wir sie unterstützen. Unsere Betreuungseinrichtungen stehen den Kindern aller Mitarbeiter offen; falls es freie Plätze gibt, können auch andere sie nutzen.