Foto: dapd

Bundesfamilienministerin will Lebenspartnerschaften steuerlich gleichstellen – Auch Südwest-CDU ist dafür.

Berlin - Durch besonders heftigen gesellschaftspolitischen Reformeifer ist Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bislang eigentlich nicht aufgefallen. Bei vielen stand sie eher im Verdacht, veralteten Rollenklischees anzuhängen. Umso erstaunlicher ist deshalb der Paukenschlag, für den sie gestern sorgte: Die Ministerin unterstützt die Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften Homosexueller, was eine sehr weitgehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe bedeutete.

Schröder stellt sich damit hinter die Initiative von 13 Parlamentariern der Unionsfraktion, die gefordert hatten, die steuerliche Gleichstellung „als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen“, statt sich permanent vom Verfassungsgericht treiben zu lassen. Erst in der vergangenen Woche hatte Karlsruhe entschieden, dass verpartnerte Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen.

Die Ministerin argumentierte gestern anders, nämlich wertebezogen. Ihr Argument: „In lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte.“

Thomas Strobl nennt den Vorstoß richtig

Man mag aus dem Argument die Befürchtung heraushören, eine steuerliche Gleichstellung könnte die Union in eine heftige Grundsatzdebatte über Ehe, Werte und unaufgebbare konservative Ideale stürzen. Wie sich am Dienstag zeigte, ist das wenigstens für die CDU offenbar eine unbegründete Furcht. Wolfgang Bosbach gilt in der Partei als ein aufrechter Konservativer, dessen Meinung Gewicht hat. Auffallend, wie kühl und nüchtern er mit dem Thema umging: „Bevor immer weitere Urteile ergehen, die den Gesetzgeber dazu zwingen, die jetzt noch bestehenden steuerrechtlichen Unterschiede zwischen der Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften aufzuheben, sollte der Gesetzgeber in der Tat weiteren Entscheidungen mit gleichem Tenor vorgreifen.“ Nur einen einzigen kleinen Schutzwall vor weitergehenden Maßnahmen errichtet er doch. „Vorsorglich“ wolle er darauf hinweisen, „dass das Adoptionsrecht kein Teil des Steuerrechts ist“.

Auch die Südwest-CDU, die in der Vergangenheit gerne als Verteidiger der konservativen Werte in der Union auftrat, bläst nicht zum Aufstand. Ganz im Gegenteil. Der Chef der Südwest-CDU, Thomas Strobl, nennt den Vorstoß im Gespräch mit unserer Zeitung „richtig“. Er stehe ihm „völlig aufgeschlossen“ gegenüber. „Es ist nicht Aufgabe der Politik, individuelle Lebensentwürfe zu bewerten“. Strobl: „Entscheidend ist, dass zwei Menschen für einander Verantwortung übernehmen: Ob dies ein Mann und eine Frau sind, oder zwei Männer oder zwei Frauen, ist zweitrangig.“

CSU-Finanzexperte: Im Finanzausschuss bekommt das Vorhaben ohnehin keine Mehrheit

Die CSU aber sieht das anders. Der Abgeordnete Norbert Geis erinnert daran, dass das Ehegattensplitting „aufgrund der Verpflichtung des Staates, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu fördern“ eingeführt worden sei. Geis sagte unserer Zeitung. „Ich bin grundsätzlich gegen eine Ausweitung des Ehegattensplittings, weil dadurch die besondere Stellung von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft weiter egalisiert wird.“ CSU-Finanzexperte Hans Michelbach flankiert mit dem Hinweis, im Finanzausschuss des Bundestages werde das Vorhaben ohnehin keine Mehrheit bekommen. Richtig daran ist jedenfalls, dass die Finanzpolitiker, die auf die Kosten schauen, zögerlicher sind.

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach (CDU), weist auf die drei anhängigen Verfassungsklagen in Karlsruhe hin. Es gebe die Verabredung in der Koalition, die Entscheidung abzuwarten. Dieser Weg sei „vorzugswürdig“.