Eine Frau geht mit ihrem Hund spazieren. In Empfingen müssen Hundehalter ab dem neuen Jahr mehr Steuer für ihre Hunde bezahlen. (Symbolfoto) Foto: Christophe Gateau/dpa

Der Gemeinderat hat sich für eine Erhöhung der Hundesteuer in Empfingen ausgesprochen. Ein Problem ist aber, dass nicht alle Hundebesitzer die Steuer bezahlen.

Zum 1. Januar 2026 steigt in Empfingen die Hundesteuer. Das hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Pro Jahr werden dann für den Ersthund 120 Euro fällig, für ein Tier, das als Kampfhund eingestuft wird, sind es sogar 850 Euro. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240 Euro, für jeden weiteren Kampfhund werden 1700 Euro fällig. Steuerfreie Hunde bleiben bei der Erhöhung weiterhin außer Betracht. Werden Hunde sowohl für die Erzielung von Einnahmen als auch für persönliche Zwecke gehalten, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 51 Euro für den Ersthund, beziehungsweise 102 Euro für jeden weiteren Hund.

 

Seit Anfang 2020 lag die Steuer bei 102 Euro für den Ersthund und 720 für einen Kampfhund.

In Empfingen gibt es laut Gemeindeverwaltung derzeit 191 angemeldete Hundehaltungen. Ein Kampfhund ist nicht darunter. Durch die Erhöhung der Hundesteuer erhofft sich die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3440 Euro pro Jahr.

Stichprobenartige Kontrollen

Doch die Einnahmen könnten wohl noch höher ausfallen, nämlich dann, wenn alle Hundehalter die geforderte Steuer auch bezahlen würden. Bürgermeister Ferdinand Truffner teilt in der Gemeinderatssitzung mit, dass der Gemeindevollzugsdienst derzeit stichprobenartig kontrolliere, ob Hunde angemeldet sind. Bei den Kontrollen seien bereits einige Hunde festgestellt worden, die nicht angemeldet waren. Truffner berichtet von einem Extrem-Beispiel: „Für einen Hund wurde zehn Jahre lang keine Hundesteuer gezahlt.“

Die Gemeinde kann in so einem Fall die Steuer rückwirkend einziehen, allerdings ist das nur für die vergangenen fünf Jahre möglich, wie Truffner erklärt. Der Bürgermeister warnt zahlungsfaule Hundebesitzer: „Lieber rechtzeitig melden.“

Nicht allein die Hunderasse ist entscheidend

Kampfhunde
Die Definition der Kampfhunde und gefährlichen Hunde richtet sich nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum. Drei Hunderassen – American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier – gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als „Kampfhunde“. Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Gefährliche Hunde
Gefährlich im Sinn der Verordnung sind auch Hunde, die –unabhängig von ihrer Rasse – bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen.