RatgeberArbeitnehmer mit hohen Kosten können Lohnsteuerermäßigung beantragen
Manche Ausgaben mindern die Steuerlast. Oft geschieht das über die jährliche Steuererklärung. Wer Freibeträge nutzt, kann aber auch direkt profitieren.
Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nachdenken. Denn mit einem Freibetrag können sie sich direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen nicht bis zum nächsten Steuerbescheid warten, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Freibetrag kann für zwei Jahre beantragt werden
Dies können hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die Voraussetzung: Die Aufwendungen betragen mehr als 600 Euro pro Jahr. Berufsbedingte Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro übersteigen. Der Antrag kann direkt beim Finanzamt gestellt werden.
Der Freibetrag kann für zwei Jahre beantragt werden. Ändern sich aber die Umstände, so dass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, muss der Steuerzahler die Änderung gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Der Antrag gilt übrigens erst für die dem Antrag folgenden Monate. Wichtig zu beachten ist auch: Wer Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet dort nach, ob womöglich zu hohe Freibeträge berücksichtigt wurden.