Nach der tödlichen Hundeattacke in Frohnstetten ist die Spurensicherung vor Ort. Foto: Zahner

Weitere Aussagen in Berufungsverhandlung. Psychiatrischer Gutachter und Tierärztin kommen zu Wort.

Hechingen/Stetten a.k.M - Am zweiten Tag der Berufungsverhandlung wegen der tödlichen Hundebisse in Stetten am kalten Markt haben unter anderem eine Tierärztin und ein psychiatrischer Gutachter vor dem Hechinger Landgericht ausgesagt. Letzterer attestierte der Angeklagten eine psychische Störung.

Die 45-jährige Frau deren Kangal in Frohnstetten eine 74-jährige Rentnerin zu Tode gebissen hat, ist laut einem psychiatrischen Gutachten psychisch gestört. Der Gutachter bescheinigte ihr eine schwierige Kindheit, woraus sich ergeben habe, dass sie nicht in der Lage sei, Dinge richtig umzusetzen. Aus diesem Grund habe sie nicht dafür gesorgt, dass ihr Grundstück angemessen umzäunt war, als sich der Hund von seinem Halsband losriss, über den Zaun sprang und sich auf die Rentnerin stürzte.

Außerdem habe die Frau, die zum Tatzeitpunkt 20 Katzen in ihrer Wohnung hielt und in Frohnstetten als "Katzenfrau" bekannt war, "ein neurotisches Verhältnis zu Tieren". Die Frau hatte zuvor in der Verhandlung ihrem Mann, den sie als "faule Socke" bezeichnete, die Schuld gegeben, dass der Gartenzaun nicht erhöht worden war.

Eine Tierärztin monierte vor dem Landgericht die Haltung des Hundes im Garten. Das Tier habe keine vernünftige Schutzhütte zur Verfügung gehabt, auch sei sein Auslauf zu klein gewesen. Das Anketten an einen Pfosten sei heutzutage "in dieser Art nicht mehr vorgesehen". Die Tierärztin kritisierte zudem die Hygiene auf dem Grundstück.

Nachbarn sagten aus, dass das Tier aggressiv gewesen sei, wenn jemand an dem Garten vorbeikam: Der Hund habe sich auf seine Hinterbeine gestellt und an der Kette gezerrt. "Ich hatte panische Angst vor dem Hund", beschrieb es eine Anwohnerin. Ganz anders sah dies der Autohändler, von dem die Angeklagte und ihr mitangeklagter Mann den Kangal erhalten hatten. "Er war so lieb", sagte er aus. Der Mann berichtete, dass die Kinder seine Schwagers sogar auf dem Hund geritten seien. Es habe keine Vorfälle mit ihm gegeben.

Die Angeklagte und ihr Mann sind seit Jahren ohne Arbeit und leben von Hartz IV. Er hat zuletzt 2012 als Kraftfahrer gearbeitet, kann dies nach eigenen Angaben jedoch wegen eines Rückenleidens nicht mehr tun. Das Paar hat drei Kinder, die alle nach der Geburt in Pflegefamilien in Obhut gekommen sind. Auf die Frage des Richters, warum sich das Paar, das seit 2010 getrennt lebt, nicht habe scheiden lassen, antwortete die Angeklagte lapidar: "Pack schlägt sich, und Pack verträgt sich."

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 27. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil gesprochen werden.