Rund um das Schloss Sigmaringen ist angesichts der sinkenden Inzidenz wieder mehr möglich. Foto: Schloss Sigmaringen Foto: Schwarzwälder Bote

Pandemie: Inzidenz unter 35 – Lockerungen ab Donnerstag

Kreis Sigmaringen. Neue Lockerungen treten am Donnerstag, 10. Juni, im Kreis Sigmaringen in Kraft, da die Covid-19-Inzidenz am Mittwoch den fünften Tag in Folge unter 35 neuen Fällen, hochgerechnet auf 100 000 Personen, lag.

Laut Landratsamt sind ab Donnerstag in der Außengastronomie, bei Veranstaltungen und dem Besuch von Einrichtungen im Freien kein negatives Testergebnis, kein Genesenen- oder Impf-Nachweis mehr notwendig.

In der Innengastronomie oder für den Besuch von Indoor-Einrichtungen und Veranstaltungen in Innenräumen gilt die "3-G-Regel" – getestet, genesen oder geimpft – aber nach wie vor, da die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen höher ist. Einzig Museen, Bibliotheken, Galerien und Archive sind von der 3-G-Regel ausgenommen.

Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage in gastronomischen Einrichtungen dürfen mit bis zu 50 Teilnehmenden stattfinden. Weitere geimpfte oder genesene Personen – auch Kinder – dürfen allerdings nicht hinzukommen, sie werden bei der maximal zulässigen Personenzahl von 50 mitgezählt. Alle Teilnehmer müssen einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Es darf nicht getanzt werden.

"Private Feiern haben sich als Treiber der Pandemie erwiesen"

Wer privat außerhalb einer Gastwirtschaft feiert, muss sich an die allgemein gültige Personenbegrenzung halten: zehn Personen aus maximal drei Haushalten plus Kinder unter 13 Jahren sowie Genesene und Geimpfte. "Private Treffen, bei denen teils nicht der notwendige Abstand eingehalten, keine Maske getragen wird und die Teilnehmenden nicht getestet sind, haben sich landesweit als ein Treiber der Pandemie herausgestellt", begründet das Landratsamt. Daher halte das Land bei privaten Treffen an seiner restriktiven Linie fest. Die zulässige Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien steigt auf bis zu 750 Personen, in geschlossenen Räumen dürfen sich weiterhin bis zu 250 Personen versammeln. Im Einzelfall ist die Grundfläche und sind die räumlichen Kapazitäten der begrenzende Faktor.

Damit die Umsetzung der Abstandsregel jederzeit gewährleistet werden kann, gilt die Faustregel: ein Teilnehmer pro vier Quadratmeter Veranstaltungsfläche. Die Lockerungen müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz drei Tage hintereinander über 35 steigt.