Nach tödlicher Beißattacke in Frohnstetten: Fällt türkischer Herdenschutzhund künftig unter Kampfhunde-Verordnung?

Stetten am kalten Markt - Nach der tödlichen Beißattacke in Frohnstetten ist erneut die Diskussion um die sogenannten Listenhunde entflammt. Am 30. Mai hatte ein Kangal in Stetten-Frohnstetten eine 72-jährige Frau angegriffen und getötet. In den Bundesländern Hamburg und Hessen gilt der türkische Herdenschutzhund bereits als gefährliche Rasse. Sollte Baden-Württemberg nachziehen?

Das Landwirtschaftsministerium, zuständig für die Kampfhunde-Verordnung, will zunächst die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei abwarten. Da es sich beim Kangal um einen Hütehund handelt, sei es unwahrscheinlich, dass er als "Kampfhund" eingestuft wird. Somit werde wohl auch künftig der Einzelfall geprüft.

Abgesehen von der tödlichen Attacke in Frohnstetten gab es in Baden-Württemberg, nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums, bislang keine schweren Angriffe durch Kangals.

Kommunen haben Möglichkeit zu handeln

Auch wenn der türkische Herdenschutzhund nicht auf der Kampfhundeliste steht, haben Kommunen die Möglichkeit zu handeln. Beispielsweise könnten hohe Steuern durch einen bestandenen Eignungstest des Halters erlassen werden.

Wer das Gefühl hat, einen aggressiven Hund in der Nachbraschaft zu haben, sollte sich an das Veterinäramt wenden.

Einem Kangal sei in Deutschland kaum ein artgerechtes Leben zu bieten, so das Landwirtschaftsministerium. Dennoch scheine er mehr und mehr in Mode zu kommen.