Wer Federvieh hält, sollte es registrieren lassen, denn die Geflügelpest grassiert.Foto: Kästle Foto: Schwarzwälder Bote

Geflügelpest: Aufruf an die Halter

Sigmaringen. Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, ihre Tiere registrieren zu lassen. Die Bekämpfung der im südbadischen Raum grassierenden Geflügelpest mache deutlich, wie wichtig es sei, dass auch kleine Hobbytierhaltungen registriert seien. Der Kreis Sigmaringen ist nicht betroffen. Aber aufgrund der Lage in der Nachbarregion weist das Veterinäramt auf die immer schon geltende Registrierungspflicht für alle Nutztierhalter hin.

Die Melde- und Registrierungspflicht gilt für alles gewerblich oder zu Hobbyzwecken gehaltene Geflügel, dazu gehören alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel, unabhängig von der Zahl des gehaltenen Geflügels.

Jährlich mit Beginn des Frühjahrs ziehen viele Zugvögel aus den südlichen Winterquartieren in die Brutgebiete im Norden und überfliegen dabei Baden-Württemberg. Der Landkreis Sigmaringen mit seinen zahlreichen, für Zugvögel attraktiven Feuchtbiotopen, den Zielfinger Seen, den Sauldorfer Seen und der Donau lockt die Durchreisenden mit Rast- und Ruheplätzen. Die Möglichkeit eines verstärkten Kontaktes zwischen Haus- und Wildgeflügel besteht vor allem im Frühling und Herbst.

Alle Geflügelhalter, die bisher noch keine Registrierung in die Wege geleitet haben, sollen dies spätestens bis 15. Mai nachholen. Der Vordruck des "Tierhalterantrags für Nutztiere" ist abrufbar im Internet unter der Adresse www.landkreis-sigmaringen. de/tierhalterregistrierung.