Stetten  a.  k.  M./Hechingen - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das Urteil des Landgerichts Hechingen gegen ein Ehepaar wegen fahrlässiger Tötung bestätigt und die Revision verworfen. Der Kangalrüde des Paares hatte am 30. Mai 2017 in Frohnstetten eine 72 Jahre alte Frau zu Tode gebissen.

Das Amtsgericht Sigmaringen hatte den Ehemann im Juli 2018 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung beider Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte ihre dagegen gerichtete Berufung nach drei Verhandlungstagen verworfen und neben dem vom Amtsgericht angeordneten Hundehaltungs- auch ein Betreuungsverbot für gefährliche Hunde ausgesprochen. Der Kangalrüde war von dem ungenügend gesicherten Grundstück in Frohnstetten über den Zaun gesprungen, auf die Straße gerannt, hatte die 72-Jährige Frau angegriffen und mit Bissen an Kopf und Hals tödlich verletzt. Wie Ermittlungen ergaben, hatte der 57 Kilo schwere Hund zuvor sein Halsband zerrissen, mit dem er angekettet war. Die Polizei erschoss das Tier mit Hilfe eines Jägers.

Die Frau hatte drei Hunde und 20 Katzen auf ihrem Grundstück und im verwahrlosten Haus gehalten. Sie sei im Ort als "die Katzenfrau" bezeichnet worden, berichteten Zeugen. Am Tag des Angriffs habe die Frau morgens das Haus verlassen, so dass die Tiere allein geblieben seien. Sie sei erst am Abend zurückgekehrt.