Die Friedhofsgebühren müssen in Bräunlingen angepasst werden. Der erste Vorschlag dazu wird im Rat abgelehnt. Foto: Dagobert Maier

440 000 Euro Minus hat die Stadt über drei Jahre beim Friedhof gemacht. Jetzt sollen die Angehörigen bei Sterbefällen stärker belastet werden.

Die Bürger in Bräunlingen müssen sich auf eine deutliche Steigerung der Grabnutzungs- und Kaufgebühren einstellen, da der berechnete Kostendeckungsgrad mit deutlich unter 40 Prozent aktuell viel zu niedrig ist. In den Jahren 2022 bis 2024 lag der Deckungsgrad zwischen 34 und 36 Prozent der Kosten. Eigentlich war ein viel höherer Kostenanteil angestrebt.

 

Das Defizit in den drei Rechnungsjahren betrug nach internen Berechnungen rund 440 000 Euro, was deutlich macht, dass in diesen drei Jahren der städtische Haushalt und dadurch die Allgemeinheit der Bürger ein Defizit in dieser Größenordnung mitgetragen haben.

Die Gebühren können laut Kommunalgesetz nach den Erfordernissen erhoben werden, um alle Kosten des Friedhofes, bis hin zu den Bauhofarbeiten, auszugleichen. Der Vorschlag der Stadtverwaltung bei der jüngsten Gemeinderatssitzung sah eine Anpassung der Friedhofsgebühren ab 1. Februar 2026 auf 70 Prozent des Deckungsbetrages vor.

Dies wäre eine Kostensteigerung bis hin zu einer Verdoppelung der bisherigen Kosten, wenn auch nur in Teilbereichen. So würden die Kosten für einen Grabplatz pro Erwachsener von 2665 auf 5097 Euro und für den Kauf eines Einzelgrabes von rund 4100 auf 8200 Euro steigen. Bei einem Urnenreihengrab würden die Gebühren von 1744 auf 3513 und beim Kauf eines Urnenwahlgrabs von 2269 auf 4308 Euro erhöht.

Eine Anpassung um das Doppelte, wenn auch nur in Teilbereichen, sei nicht vermittelbar, war im Gemeinderat bei den Stellungnahmen der Fraktionen oft zu hören, weshalb eine Abstimmung verschoben wurde.

Entscheidung vertagt

Nach der Vorlage einer geänderten Kalkulation im Rahmen einer der nächsten Sitzungen soll die Entscheidung über die zukünftigen Gebühren fallen. Mehrere Vorschläge aus den Fraktionen versuchten, die starken Erhöhungen zu bremsen, oder auch den Deckungsgrad jährlich schrittweise anzuheben, um die einmalige Steigerung um das Doppelte abzumildern. Aktuell werden Urnengräber mit einem Anteil von über 80 Prozent sehr stark gewünscht.