Wo könnten in Zukunft rund um Freudenstadt Windkraftanlagen gebaut werden und wo nicht? Um diese Frage ging es am Mittwochabend im Gemeinderat. Denn die Räte mussten eine Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie verabschieden.
Für einige Bürger ist es ein echtes Reizthema: die Frage, wo künftig rund um Freudenstadt Windkraftanlagen gebaut werden könnten und wo nicht. Gemessen daran ging es bei der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend, bei der es um genau dieses Thema ging, überraschend harmonisch zu.
Allerdings wurde die Presse erst um 20.30 Uhr in den Sitzungssaal gelassen. Davor tagte der Gemeinderat nichtöffentlich. Gut möglich also, dass größere Unstimmigkeiten schon vorab aus dem Weg geräumt wurden.
So kontrovers das Thema auch ist, so kompliziert ist es auch. Denn aufgrund eines Landesgesetzes müssen alle Regionalverbände in Baden-Württemberg Flächen ausweisen, die für den Bau von Windkraftanlagen in Frage kommen würden. Die Kommunen wiederum sind aufgerufen, Stellungnahmen zu den vorläufigen Plänen des jeweiligen Regionalverbands abzugeben. Dadurch haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, die Pläne zu beeinflussen.
Im Prinzip keine Wahl
Gleich zu Beginn der Sitzung machte Oberbürgermeister Julian Osswald klar, dass es keinen Sinn machen würde, sich dem Verfahren zu verweigern. „Was passiert, wenn man das nicht hinbekommt?“, fragte Osswald rhetorisch, um gleich darauf die Antwort zu liefern: „Dann wird es nicht mehr möglich sein, die Windenergie zu ordnen. Dann wird Wildwuchs entstehen.“
In der Sitzung ging es dann vor allem um die potenziellen Windkraftflächen rund um Igelsberg. Denn als vor sechs Jahren die ersten Pläne des Regionalverbands vorgelegt wurden, hatten einige Bewohner des Ortes eine regelrechte Umzingelung mit Windrädern befürchtet.
Ortsvorsteher (fast) zufrieden
Doch seitdem hat sich offenbar einiges getan. „Wir als Verwaltung sind schon der Auffassung, dass man von einer Umzingelung nicht mehr sprechen kann“, meinte Osswald.
Dem wollte auch Igelsbergs Ortsvorsteher Fritz Mast nicht widersprechen. „Es stimmt, wir sind nicht mehr komplett umzingelt“, meinte Mast und fügte aber hinzu: „Wir sind aber noch immer stark belastet in Igelsberg.“ Mast verwies dabei auf die Windkraftflächen in Seewald. „Die sind nicht arg weit weg.“
Dass die Pläne aus Igelsberger Sicht nun doch nicht ganz so gravierend ausfallen, wie zunächst befürchtet, hängt unter anderem auch mit der Fliegergruppe Freudenstadt zusammen, dem lokalen Segelfliegerverein.
Denn wären die ursprünglich vorgesehen Flächen tatsächlich mit Windrädern bebaut worden, wären diese zum Problem für die Hobby-Flieger geworden. „Es geht darum, dass der Flugbetrieb durch die Flächen nicht eingeschränkt werden darf“, erklärte Osswald.
Die Stadt Freudenstadt regt in ihrer Stellungnahme daher nun an, die Windenergiefläche, die südlich von Igelsberg und östlich der B 294 liegt, aus der Entwurfsfläche zu streichen, „soweit diese innerhalb der Isometriefläche des Fluggeländes und im Übungsgebiet der Segelflugschüler der Fliegergruppe Freudenstadt liegt“. Auch eine Fläche weiter östlich, unmittelbar im Norden von Hallwangen soll entsprechend reduziert oder ganz gestrichen werden.
Ungenaue Pläne
In der Sitzung ging es aber auch um die Windkraftpläne der Loßburger. Denn die Nachbargemeinde hatte ursprünglich geplant, direkt an der Gemarkungsgrenze den Bau von Windkraftanlagen zu erlauben, was vor allem in Lauterbad nicht gut ankam. Die Loßburger verlegten daher einen Teil der Fläche ein Stück weit von der Gemarkungsgrenze weg. „Wir hätten es gerne entlang der gesamten Gemarkungsgrenze zurückgenommen gehabt, das haben die bei der Gemeinde Loßburg aber nicht gemacht“, erklärte Osswald. Daran rütteln lässt sich nun offenbar nicht mehr. „Der Flächennutzungsplan ist rechtskräftig“, so Osswald.
Dass das Thema dennoch nochmal den Freudenstädter Gemeinderat beschäftigte, hängt vor allem mit einer ungenauen Karte zusammen. „Wir haben Pläne bekommen im Maßstab 1:50 000“, berichtete Osswald. Daher war nicht ganz klar, ob sich die eingezeichnete Windenergiefläche auf den Flächennutzungsplan der Loßburger beschränkt, oder tatsächlich ein Stück weit über die Gemarkungsgrenze ragt. Deshalb regt die Stellungnahme der Stadt nun an, die Fläche auf die Loßburger Gemarkung zu beschränken.