Gut ein Jahr lang haben zwei Behelfsmasten den Betrieb der Hochspannungsleitung hoch über dem Steinbruch bei Haigerloch gesichert, jetzt will die Netze BW dort zwei komplett neue Strommasten aufstellen.
Haigerloch - Man kann sich noch gut erinnern: große Aufregung und hektische Betriebsamkeit herrschten im November vor einem Jahr über dem Steinbruch im Butzengraben.
Dort verläuft die Trasse einer 110-KV-Hochspannungsleitung die vom Umspannwerk in Horb, über das Umspannwerk bei Trillfingen ins Umspannwerk nach Engstlatt führt. Ausgerechnet direkt unter einem über 30 Meter hohen Masten der Leitung gab es zu Anfang November einen Felsabrutsch. Schätzungsweise 120 bis 150 Tonnen Gestein rutschten damals in die Tiefe und gefährdeten die Standsicherheit des alten Stahlmasten, der gut 50 Tonnen wog.
Mast kontrolliert abgestürzt
Die Netze BW entschied sich daraufhin, den Mast kontrolliert auf den etwa 50 Meter tiefer liegenden Grund des Steinbruches abstürzen zu lassen und baute in der Folgezeit in Zusammenarbeit mit mehreren Spezialfirmen zwei Behelfsmasten (Notgestänge) auf. Nun soll die Freileitung in diesem Bereich erneuert und zwei neue Masten aufgestellt werden.
Die neue Stromleitung überquert zukünftig direkt ein an den Steinbruch angrenzendes Waldbiotop "Klinge" auf Weildorfer Gemarkung. Um dort die notwendigen Abstände zur Vegetation sicherzustellen und um Rückschnitte oder Rodungen zu vermeiden, werden höhere Masten verwendet. Statt 35 und 36 Meter werden die zwei neuen Masten etwa 42 und 58 Meter hoch sein.
Viel Aufwand
Das grundsätzliche Mastbild bleibt hingegen erhalten. Auch die Anzahl der Leiterseile sowie der aufgelegten Erdseile und Luftkabel verändert sich nicht . Ebenso findet laut Netze BW keine Erhöhung der Übertragungsleistung im Rahmen dieser Erneuerung statt.
Für den Neubau der Masten, den erforderlichen Seilzug sowie den vollständigen Rückbau werden entsprechende Zuwegungen und Arbeitsflächen erforderlich. Dazu informiert und beteiligt die Netze BW die betroffenen Eigentümer sowohl im angestrebten Genehmigungsverfahren als auch im Rahmen einer direkten Ansprache.
Leitungsverlauf ändert sich geringfügig
Sobald die Arbeiten wieder abgeschlossen sind, werden die temporär in Anspruch genommenen Flächen ordnungsgemäß wiederhergestellt. Durch die geringfügig verschobene Leitungsachse werden zudem Grundstücke neu überspannt oder eventuell auch eine bereits bestehende Überspannung durch die Maßnahme verändert. Entsprechend werden die zur Sicherung eines Schutzstreifens erforderlichen Dienstbarkeiten mit den jeweiligen Eigentümern vereinbart.
Umsetzung im dritten oder vierten Quartal 2023
Derzeit ist es geplant, den Antrag auf Planfeststellung für diese Maßnahme im Januar 2023 einzureichen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Diese prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.
Auf Grund der bislang provisorischen Lösung soll das Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Netze BW rechnet damit, dass die Erneuerung im dritten oder vierten Quartal 2023 erfolgen kann, wobei die reine Bauzeit etwa zwei Monate betragen wird.