Laster fahren immer noch zum Steinbruch Frommenhausen und holen dort Baumaterial. Leidtragende sind die Anwohner, die die hohe Frequenz an LKW-Fahrten ertragen müssen. Foto: Angela Baum

Der Rottenburger Gemeinderat diskutierte über Steinbruch Frommenhausen. Der Steinbruchbetreiber legte Anfang der Woche Beschwerde beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen Abbaustopp und Sprengverbot ein.

Genau im richtigen Moment kommt die Anfrage der Grünen-Fraktion zum Steinbruch Frommenhausen im Gemeinderat über geforderte und nicht eingehaltene Mindest- und Sicherheitsabstände seitens des Steinbruchbetreibers Bau-Union zum benachbarten Naturschutzgebiet und anderen Grundstücken. Auch zur täglichen Lkw-Frequenz aus oder in den Steinbruch wurde angefragt.

Doch das letzte Wort hatte hier das Verwaltungsgericht Sigmaringen, das kürzlich vorerst einen Abbruch-Stopp über den Steinbruch verhängte. Jetzt darf also der riesige Abbruch-Bagger nicht mehr Material am Steinbruch abtragen. Auch Sprengungen bleiben der Bau-Union vorerst untersagt.

Hintergrund der Streitigkeiten um den Steinbruch

Ein Landwirt befürchtete, dass seine an den Steinbruch angrenzenden Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden – nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand mittlerweile nicht mehr eingehalten wird. Gefordert werden zehn Meter, zuletzt hatte er sich auf drei Meter verringert.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen stellte zudem fest, dass die Bau-Union als Steinbruchbetreiber Sprengungen durchführte, welche nach der Erkenntnis des Gerichts Auswirkungen auf die Standfestigkeit des Grundstückes und des dortigen Erdreichs haben können. Von den Sprengungen gehen erhebliche Erschütterungen aus, stellte das Gericht fest – und diese gefährdeten das Eigentum, also das Grundstück des Klägers.

Steinbruchbetreiber wollen die Stilllegung nicht hinnehmen

Nach der einstweilig verfügten Quasi-Stilllegung des Steinbruchs durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen klagt die Bau-Union nun auf eine Erweiterung des Steinbruchs Frommenhausen. Sie will den Abbruchstopp so nicht hinnehmen und legte Beschwerde ein, wiederum beim Sigmaringer Verwaltungsgericht. Dies teilte Moritz Koehle, Geschäftsführer der Bau-Union, mit.

Nach dem vorläufigen Verbot der Sprengungen stehe der Bagger still, was einer vorläufigen Stilllegung des Steinbruchs gleichkomme. Gleichwohl seien die Arbeitsplätze am Standort gesichert – dies, obwohl die Produktion steht. So werden Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter abgearbeitet, Mitarbeiter können auch an anderen Standorten zum Einsatz kommen. „Wir kriegen unsere Mitarbeiter in den sechs Werken schon versorgt, aber nicht auf Dauer.“

Bau-Union ging von Verjährung der Klage aus

Koehle sagt zudem: „Wir gingen von einer Verjährung der Klage des Grundstückseigners aus“ – die Klage ist auf das Jahr 2014 datiert. Vor über zwei Jahren stellte die Bau-Union einen Antrag auf Steinbrucherweiterung. Genehmigungsbehörde ist hier das Landratsamt – laut der Pressestelle kann die Bau Union aber bis auf weiteres keinen Gebrauch von ihrer Abbaugenehmigung machen.

Lang und zäh wurde zwischen städtischer Seite und der Bau Union zudem um Flächen gerungen – die Bau-Union verzichtete auf vier Hektar an Fläche, bekam aber dafür 4,2 Hektar Fläche an anderer Stelle. Ortsvorsteher Hallmayer betont, dass damals beim so genannten „Hammerschlag“, einer Fläche nahe Frommenhausen, der weitere Rohstoffabbau verhindert werden konnte. Der Vorrangabbau auf anderen Flächen im Steinbruch ist zur Rohstoffsicherung im Regionalplan verankert. Die Bau-Union ist in der Region ein wichtiger Rohstofflieferant, etwa für Asphalt oder Beton.

Gutachten: Felsrutsch war eine geologische Störung

Zuletzt resümiert Moritz Koehle von der Bau Union, dass der Steinbruchbetreiber Flächen benötige, um den Felsrutsch zu sanieren, wozu man auch bereit wäre. Just diese Flächen gehören aber der Klägerseite – also dem Landwirt, der vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt hatte.

Moritz Koehle dazu: „Wir brauchen dringend Grundstücke, um den Felsrutsch sanieren zu können.“ Der Eigentümer besitzt einige Flächen im Gebiet, da er als Landwirt auch eine Biogasanlage betreibt. Aus Sicht der Bau-Union und mit einem Gutachten begründet war der Felsrutsch eine geologische Störung.

„Als der Rutsch kam, haben wir sofort gehandelt und eine Fachgutachter beauftragt.“ Die dringend notwendige Sanierung der Felsrutschfläche müsse gemacht werden – wenn der Kläger dem zustimmt. Es bestehe aber derzeit keine Gefahr.