Bislang ist es für den Verkehr in Richtung Haslach am einfachsten, auf der Straße weiter geradeaus durch Steinach zu fahren. Die Kommune wünscht sich, dass das im Rahmen des B 33-Ausbaus geändert wird, um den Durchgangsverkehr in der Stadt zu minimieren. Archivfoto: Kleinberger Foto: Schwarzwälder Bote

B 33-Ausbau: Regierungspräsidium will Verkehr nicht durch den Ort führen / Bauzeit etwa zwei Jahre

Ein klares Ziel hat Kai Steinborn, zuständiger Planer beim Regierungspräsidium Freiburg für den B 33-Ausbau, am Montagabend im Steinacher Gemeinderat formuliert: Der Umleitungsverkehr soll nicht durch Steinach führen.

Steinach/Bollenbach. Bahnt sich ein Konflikt an? Wie bereits mehrfach berichtet, will das Regierungspräsidium (RP) Freiburg die B 33 zwischen Steinach und Haslach dreistreifig ausbauen. In Bollenbach hatten vergangene Woche die Planungen der Umleitungsstrecken für Unmut gesorgt. Während es den Bollenbachern logisch erschien, den Verkehr während der Bauzeit durch Steinach zu leiten und nicht wie geplant Wirtschaftswege zu nutzen, wurde am Montagabend im dortigen Gemeinderat deutlich: Das wollen weder die Gemeinderäte noch das RP. Die Zielvorgabe sei klar, so Steinborn: "Der Verkehr soll nicht durch Steinach abgeleitet werden", erklärte er während der Diskussion auf Nachfrage aus dem Gremium. Die Steinacher wollen mit einem Umbau des Knotenpunkts beim Feuerwehrhaus im Rahmen dieser Maßnahme ohnehin erreichen, dass der Durchgangsverkehr einfacher auf die B 33 geleitet wird und das Verkehrsaufkommen im Ort abnimmt.

Da die Offenlage im Rahmen desM PlanfMeststellungsverfahrens am morgigen Donnerstag endet, informierten Steinborn und Sonja Wichmann vom RP den Gemeinderat über den aktuellen Stand. Bürgermeister Nicolai Bischler stellte eingangs noch einmal die Ziele heraus: "Die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern."

Dann stellte Steinborn die Maßnahme vor. Zwischen Steinach und Haslach soll eine dritte Spur gebaut werden, die aus dem Tal kommend Richtung Offenburg den Überholdruck nehmen soll. Die Lärmschutzwände bei Steinach werden erhöht, an den Auffahrten endlich Einfädelspuren geschaffen.

Während des Baus wird die Kinzigbrücke laut Steinborn mindestens halbseitig gesperrt, der Verkehr Richtung Offenburg auf die Kreisstraße abgeleitet.

Kreisstraße wird möglicherweise zur Einbahnstraße

Erich Maier (CDU) fragte an, ob diese dann zur Einbahnstraße gemacht würde. "Das bekommen wir hoffentlich hin, sie ist ja ohnehin recht eng", antwortete Steinborn. Ansonsten wollen die Planer den Verkehr während der Bauphase auf der B 33 belassen. Dafür wird sie zunächst auf 17 Meter verbreitert, der Überschuss nach Abschluss der Maßnahme rückgebaut.

Wichmann, die für die Planfeststellungsbehörde die weiteren Schritte erläuterte, wies darauf hin, dass Einwendungen noch bis 1. Februar möglich sind (siehe Infokasten). Nach der Prüfung dieser werde ein Erörterungstermin anberaumt, bei dem es dann darum gehe, einen Konsens zu finden.

Auf den Lärmschutz kam dann Gregor Uhl (FW) zu sprechen. Er wollte wissen, warum es unterschiedliche Regelungen bei der Bezahlung des Teils des Lärmschutzes, der auf Gemeindekosten geht, gebe. Kämmerin Petra Meister antwortete, dass beim neueren Baugebiet die Kosten bereits mit im Kaufpreis enthalten gewesen seien. Im älteren wäre das im Nachhinein nicht mehr möglich gewesen.

Auf Nachfrage von Xaver Rockenstein (FW) erklärte Steinborn, dass die Bauzeit auf zwei Jahre angesetzt ist: Zunächst die Kinzigbrücke mit Unterführungen, was etwa ein Jahr dauern soll, und dann der Straßenbau.

Abschließend wollte Maier noch wissen, ob der Knotenpunkt beim Feuerwehrhaus bewusst aus diesem Plan herausgehalten worden sei. "Wir wären unflexibel, hätten wir ihn an dieses Verfahren angekoppelt", meinte Steinborn.

Der Gemeinderat stimmte am Schluss der Beratung dem Vorschlag der Verwaltung zu, was den Inhalt der Stellungnahme der Kommune betrifft: Auf Wasserleitungen sei bei der Maßnahme zu achten, das RP solle auf den geplanten Neubau des Bollenbacher Stegs hingewiesen werden, der Knotenpunkt dürfe nicht aus den Augen verloren werden, bei einer Kostenvereinbarung zwischen Gemeinde und RP müssten Differenzen geklärt werden und es sei wichtig, den Verkehr während der Bauzeit nicht durch Steinach zu leiten.

Die Eingabe von Einwendungen an das Regierungspräsidium (RP) ist noch bis zum 1. Februar möglich. Wie Sonja Wichmann seitens des RP im Steinacher Gemeinderat am Montagabend verlauten ließ, ist aus Haslach erst eine Einwendung zu den Plänen eingegangen, aus Steinach noch keine einzige. Die Einwendungen müssen schriftlich an das RP unter der Adresse Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i. Br. gerichtet werden.