Finanzen: Steuererhöhung sorgt für Unmut / Einnahmen sollen Allgemeinheit dienen

Die Gemeinde Steinach erhöht die Grundsteuer B. Damit möchte sie die Kosten decken, die durch den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens entstehen werden. Dass die Bürger dafür mehr zahlen sollen, sorgte für Diskussionen im Gemeinderat.

Steinach. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird in der Haushaltsplanung des kommenden Jahres von 370 Prozent auf 420 Prozent angehoben. Die Verwaltung begründete diesen Schritt mit dem Bau des Steinacher Hochwasserrückhaltebeckens: Bereits im Rahmen der Planungen sei man sich im Gemeinderat einig gewesen, dass die Grundsteuer B zur Finanzierung des Gemeindeanteils angehoben werden solle. Denn damit, heißt es in der Beschlussvorlage vom Montagabend, "kann der Aufwand, den die Gemeinde jährlich zur Finanzierung dieser Maßnahme an den Zweckverband Hochwasserschutz aufbringen muss, am gerechtesten auf diejenigen verteilt werden, die einen Mehrwert aus dem Bau des Rückhaltebeckens und weiterer Schutzmaßnahmen haben."

Einwohner gewinnen durch Rückhaltebecken an Lebensqualität

Laut Kämmerin Petra Meister bedeutet die Maßnahme jährlich 65 000 Euro, die die Gemeinde für den Hochwasserschutz aufwenden muss. Insgesamt wird aktuell mit Kosten von 6,26 Millionen Euro für das Rückhaltebecken gerechnet; ein Großteil davon wird über eine Förderung des Landes und Mittel aus dem Ausgleichsstock bezahlt – aber eben nicht alles. Die Erhöhung der Grundsteuer sei für die Betroffenen spürbar (Rechenbeispiele siehe Infokasten), aber dem stehe ein deutlicher Mehrwert an Lebensqualität gegenüber, argumentierte Meister.

Gemeinderatsmitglied Gregor Uhl (FW) unterstellte, dass das Argument "Rückhaltebecken" für die Steuererhöhung nur vorgeschoben sei. Schließlich habe die Gemeinde auch noch andere Ausgaben. "Da muss man auch mal an anderen Schrauben drehen. Ich bin gegen die Erhöhung." Bürgermeister Nicolai Bischler entgegnete: "Wir geben ja nicht einfach Geld aus, das ist wohl überlegt! Diese Maßnahme dient dem Allgemeinwohl." Auch Xaver Rockenstein (FW) bezeichnete die Steuererhöhung als gerechteste Lösung. Sie sei tatsächlich immer Thema gewesen.

Auch Katharina Schwendemann (JL), die sich zuvor noch enthusiastisch für den Kauf des Korbwarengeschäfts ausgesprochen hatte (siehe Artikel "Gemeinde sichert sich ›Visitenkarte‹ im Ort"), klagte, die Gemeinde gebe einfach zu viel Geld aus. Bernd Schwendemann (FW) befand den Sprung der Steuererhöhung als zu heftig. Auch wenn die Gemeinde den Satz seit 2011 nicht mehr angepasst hatte, stellte er den Gegenantrag, die Grundsteuer B nur auf 400 Prozent zu erhöhen.

Auf Nachfrage seitens des Gremiums hieß es, mit der Erhöhung der Grundsteuer B auf 420 Prozent gehöre Steinach im Umland nun zu den Spitzenreitern. Der Gemeinderat stimmte dieser schlussendlich aber zu: Sieben der Gremiumsmitglieder sprachen sich dafür aus, fünf dagegen.

Welche Folgen die Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes B von 370 auf 420 Prozent hat, rechnete Kämmerin Petra Meister in der Gemeinderatssitzung an drei Beispielen vor: Einfamilienhaus: Statt bisher beispielsweise 330,04 Euro sind bei diesem Rechenbeispiel 374,64 Euro Grundsteuer fällig. Zweifamilienhaus: Die Steuer erhöht sich zum Beispiel von bisher 311,39 Euro auf 353,47 Euro. Geschäftsgrundstück: Bei bisher beispielsweise 1604 Euro erhöht die Grundsteuer sich jetzt auf 1821 Euro.