Erhebung von Beiträgen für Lärmschutzanlage an B 33/Prinzbacher Straße sorgt für Unmut / Rat hat keine Wahl

Von Lars Reutter Steinach. Auf Unverständnis stößt bei den Betroffenen die Erhebung von Beiträgen für eine Lärmschutzanlage an B 33/Prinzbacher Straße, die nach einer Satzungsänderung vorgenommen werden. Doch der Verwaltung und den Räten blieb keine andere Wahl als dies so zu beschließen. Die Frageviertelstunde in der Steinacher Gemeinderatssitzung wurde am Montag auf rund 40 Minuten ausgedehnt. Denn die Bürger wollten erklärt haben, was für sie unerklärlich ist: Denn obwohl sie teilweise schon seit mehreren Jahren in ihren Häusern wohnen, wird nun von ihnen ein Beitrag für die Lärmschutzanlage an der B33/Prinzbacher Straße Eine Satzung, die die Kostenverteilung regeln sollte, war bereits im September 2009 vom Gemeinderat beschlossen worden. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes konnte die Abrechnung damals jedoch nicht erfolgen, da das Verteilungsgutachten neu erstellt werden musste, weil die alte Version dem durch das Urteil präzisierten Recht nicht mehr entsprach.

"Das Gutachten regt mich auf", machte eine betroffene Zuhörerin ihren Arger Luft, die schon seit über drei Jahrzehnten in dem Gebiet wohnt, dessen Bewohner nun zur Kasse gebeten werden sollen, und das, obwohl doch die Industrie und nicht die Anwohner für den Lärm verantwortlich seien. Die Häuslebauer konnten nicht wissen, was da auf sie zukommt, gab ihr ein weiterer Zuhörer Recht und fügte an: "Die Gebühren sind kein Pappenstiel". Zudem meinten diejenigen, die sich zu Wort meldeten, dass der Lärm noch kaum reduziert worden sei.

Sachlage subjektiv nicht verständlich zu erklären

Bürgermeister Frank Edelmann (CDU) bemühte sich, die Emotionalität aus der Diskussion herauszunehmen und die Gründe für die von Gerichtswegen nötige Satzungsänderung möglichst verständlich zu erläutern. Zunächst gestand er den Zuhörern jedoch zu, dass die Sache subjektiv nicht verständlich zu erklären sei. Wobei noch erschwerend hinzu komme, dass Lärm eben im Gegensatz zu einer Straße, bei der auch Erschließungskosten fällig würden, nicht greifbar wäre.

In Bezug auf den Eindruck, dass der Lärm kaum abgenommen habe, zitierte Edelmann das "objektive" Gutachten, demzufolge die Lärmbelastung halbiert worden sei. "Ich selbst kann den Lärm auch nicht beurteilen", sagte Edelmann, daher sei auch er auf die Berechnungen angewiesen.

Zudem erklärte der Rathauschef die Unterschiede zwischen Planungs- und Beitragsrecht. Wobei eben erst das zweitere nach der Kostenverteilung frage, während das erstere nur Bedingungen für die Bebaubarkeit aufstelle. Zudem erklärte Frank Edelmann, dass auch aus seiner Sicht das Beitragsrecht subjektiv gesehen oft sehr ungerecht sei. Denn hierbei werde eben nicht nach der tatsächlichen Nutzung gefragt, sondern ein Vorteil unterstellt.

"Die Sache bringt uns nichts als Ärger", machte Edelmann deutlich, dass die Satzungsänderung, in der nun alle betroffenen Grundstücke konkret aufgeführt werden, nicht etwa zur Bereicherung der Gemeinde diene, sondern aus rechtlicher Sicht alternativlos sei.

Dementsprechend stimmten die Gemeinderäte bei zwei Enthaltungen auch für die Satzungsänderung, da bei einer Ablehnung Edelmann gegen den dann rechtswidrigen Beschluss Einspruch erheben hätte müssen.