Ein Stück Bruchstein als gestalterisches Element? Nicht alle Bürger sind damit einverstanden. Foto: Polet

Ein Leser aus Sulz stört sich an Bruchsteinen, die von der Stadt als gestalterisches Element oder zur Begrenzung von Parkplätzen eingesetzt werden.

Sulz - Um das Parken an bestimmten Stellen oder das Befahren von Grünstreifen zu verhindern, werden in der Regel spezielle Verkehrszeichen eingesetzt. In Sulz greife man stattdessen zu Steinen oder Felsbrocken, moniert unser Leser Hartmut Polet. Für ihn seien es gefährliche Hindernisse: Denn die Steine seien ohne Reflektoren in der Nacht nicht sichtbar, genauso wie im Winter unter der Schneedecke.

Steine sind kein Verkehrszeichen

Polet nennt einige Beispiele: So seien Felsbrocken am Parkplatz beim Kreisverkehr in Richtung Bergfelden und direkt im Rondell vom Kreisverkehr platziert, ebenfalls am Radweg beim Jugendhaus.

Wir haben bei Sabrina Glöckler, Leiterin Sachgebiet Bürgerdienste bei der Stadtverwaltung, nachgefragt, warum man in Sulz auf Steine und Felsbrocken setze und ob man dabei Probleme sehe.

"Die Steine sind kein Verkehrszeichen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung StVO), sondern oftmals gestalterische Elemente. So auch der beschriebene Kreisverkehr. Innerorts sind gestalterische Elemente in Kreisverkehren zulässig. Soweit ich informiert bin, soll der Kreisverkehr jedoch bienenfreundlicher umgestaltet werden", so Glöckler.

Bisher keine Beschwerden

"Uns ist kein Stein bekannt, der dazu dient, ein Parkverbot zu begründen. Parkverbote gelten entweder gemäß StVO oder gemäß einem nach StVO aufgestellten Verkehrszeichen", führt sie weiter aus. Oftmals würden die Steine dazu dienen, Verkehrsteilnehmer am Befahren oder Beparken von Grünflächen zu hindern – dies sei grundsätzlich nicht erlaubt. Manche Grünflächen seien stark in Mitleidenschaft gezogen worden, erklärt Glöckler.

"Stünde an dieser Stelle eine andere Installation (Verkehrszeichen, Laterne, PKW, Gebäude und so weiter), würde ein unachtsamer Fahrer ebenso auf Widerstand stoßen", macht sie klar.

Auch erhöhte Pflanzbeete seien ein solches Hindernis für einparkende Verkehrsteilnehmer. Glöckler betont, dass der Bauhof bei der Installation der Steine darauf achte, dass sie 50 Zentimeter vom Fahrbahnrand entfernt seien. "In der Regel wird auch auf Sichtbarkeit geachtet. Sollte dies bei einem Exemplar nicht der Fall sein, prüfen wir das gerne nach", verspricht sie. Und fügt hinzu: Beschwerden von den Bürgern habe es in diesem Zusammenhang bis jetzt nicht gegeben.