Der Monat November hat mit 842 Neuinfektionen den Höchstwert erreicht. Foto: © Irina Papoyan – stock.adobe.com

Landratsamt sieht Reihe von Einschränkungen vor, falls Zahl der Erkrankten weiter steigt.

Mehr als 500 Personen sind aktuell im Zollernalbkreis mit dem Corona-Virus infiziert. Die Kreisverwaltung will, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 200 liegt, Maßnahmen wie strengere Ausgangsregelungen und weitere Kontaktbeschränkungen verfügen.

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Zollernalbkreis - Das Infektionsgeschehen ist weiterhin über den gesamten Kreis verteilt und lässt sich nicht – mit Ausnahme vereinzelter Einrichtungen – auf bestimmte Bereiche zurückführen. "Die meisten Ansteckungen kommen immer noch aus dem privaten Umfeld. Daher appellieren wir erneut, auf alle nicht zwingend notwendigen Kontakte zu verzichten", wird Gesundheitsdezernentin Gabriele Wagner in einer Mitteilung zitiert. Viele der Fälle seien dem Gesundheitsamt bereits als Kontaktpersonen bekannt. Trotz der gestiegenen Fallzahlen könne das Gesundheitsamt des Zollernalbkreises dank massiver Personalaufstockung in den letzte Wochen derzeit weiterhin die Kontaktnachverfolgung gewährleisten.

November hat mit 842 Neuinfektionen den Höchstwert erreicht

Seit Beginn der Pandemie hat der Monat November mit 842 Neuinfektionen den Höchstwert erreicht. Im April waren es 648 Infektionen an Covid-19 und im März 419. In der Altersstruktur zeigt sich, dass sich vermehrt Menschen Anfang 20 bis Mitte 30 und zwischen Anfang und Mitte 50 Jahren infizieren.

Mit der neuen Corona-Verordnung hat sich die Quarantäne für enge Kontaktpersonen von 14 auf 10 Tage verkürzt. Neu ist ebenso die sogenannte Cluster-Regelung in den Schulen: Schüler haben ab dem fünften Tag die Möglichkeit, die Quarantäne mittels negativen Tests auf das Virus SARS-CoV-2 frühzeitig zu beenden.

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Ob es sich um einen Cluster-Fall handelt, entscheidet in jedem Einzelfall das Gesundheitsamt anhand der örtlichen Gegebenheiten, dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und regelmäßigem Lüften. Die Kategorie Cluster-Schüler gilt nur für Schüler, die im Kontakt mit einem positiv getesteten Schüler standen und nicht für Lehrer.

Die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner hat sich im Zollernalbkreis in kürzester Zeit um einen Wert von 150 eingependelt. Wenn der Inzidenzwert die Grenze 200 überschreitet, muss die Landkreisverwaltung per Allgemeinverfügung weitergehende Regelungen zur Eindämmung der Pandemie verfügen, wie eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung in dieser Zeit ist dann nur bei triftigen Gründen wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst oder Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen erlaubt.

Landratsamt beobachtet Lage

Zu den weiteren Maßnahmen, die von der neuen Allgemeinverfügung umfasst sind, zählen beispielsweise die verpflichtende Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Solarien sowie von Sportstätten auch für den Schulbetrieb.

"Jeder Einzelne von uns kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, dass es gar nicht so weit kommen muss", appelliert Landrat Günther-Martin Pauli in der Mitteilung an den "gesunden Menschenverstand" der Bevölkerung.

Infizierte Personen könnten das Gesundheitsamt unterstützen, indem sie ihre eigenen Kontaktpersonen vorab erfassen. Wichtig dabei: Der Infizierte sollte überlegen, wo er zwei bis drei Tage vor Symptombeginn war und die entsprechenden Namen der Kontakte und deren Erreichbarkeit aufschreiben.

Hilfreich ist es, wenn man gleich mitnotiert, wie eng der Kontakt war, beispielsweise mehr als 15 Minuten ohne Maske, rund eine halbe Stunde mit Maske ohne Abstand oder eine halbe Stunde in einem schlecht gelüftetem Raum.

Das Landratsamt will die Lage weiterhin beobachten und entsprechend des aktuellen Infektionsgeschehens reagieren.