Der Schömberger Stausee darf nur mit Ruder- oder Tretbooten befahren werden. Nur die Freiwillige Feuerwehr und nun auch die DLRG dürfen zu Rettungs- und Übungszwecken mit einem Motorboot auf dem See fahren. Foto: Archiv/Finkbeiner

Eigentlich ist es verboten mit Motorbooten auf dem Schömberger Stausee zu fahren. Eine Ausnahme hat die Freiwillige Feuerwehr Schömberg, die DLRG Bezirk Zollernalb hat nun ebenfalls eine Befreiung von dem Verbot beantragt.

Grundsätzlich ist es nach der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes „Schömberger Stausee und Palmbühl“ verboten mit Motorbooten auf dem Stausee zu fahren. Falls es doch einen Grund gibt, der über pures Vergnügen hinaus geht, gibt es die Möglichkeit, beim Landratsamt eine Befreiung zu beantragen. Die Freiwillige Feuerwehr beispielsweise verfügt seit 2023 über eine solche Befreiung zur Rettung und Bergung Verunglückter sowie zu Übungszwecken.

 

Das DLRG Bezirk Zollernalb hat beim Landratsamt nun ebenfalls um eine solche Befreiung gebeten. Das DLRG besitzt ein motorisiertes Schlauchboot, das bei Notfällen auf dem Stausee eingesetzt wird. Damit soll auch auf dem See geübt werden.

In der jüngsten Sitzung hat der Schömberger Gemeinderat über die Befreiung beraten, da das Landratsamt die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten hat.

Weitere Bootsführer ausbilden

Markus Maucher, Vorsitzender der DLRG Ortsgruppe Oberes Schlichemtal erklärte in der Sitzung, dass das Boot zusätzlich zu einem Elektromotor über einen Verbrennungsmotor verfügt, weil dieser beispielsweise bei Einsätzen in Hochwasser oder bei besonders dringlichen Fällen zu schwach sei.

Weil das Boot nur mit einem Bootsführerschein bewegt werden darf, sollen weitere Bootsführer ausgebildet werden und das auch auf den Gewässern vor Ort – daher benötige das DLRG allerdings die Befreiung.

Schutz um die Antriebsschraube

Die Boote seien selbstverständlich versichert. „Wir haben nicht vor am Sonntagmittag mit dem Motorboot zwischen den Badegästen rumfahren“, erklärt Maucher. Die Übungsstunden wollen die DLRGler außerhalb der Hauptbadezeiten abhalten.

Das neue Boot verfügt im Gegensatz zum Vorgänger über einen Schutz um die Antriebsschraube, was für zusätzliche Sicherheit sorgt.

Gemeinderat Sven Kuhnert wollte wissen, wie oft das DLRG vor hat, von dem Motorboot Gebrauch zu machen. Laut Maucher seien 15 Fahrstunden vorstehen, doch werde die DLRG für die Ausbildung verschiedene Gewässer aufsuchen. „Es geht darum, die Möglichkeit zu haben, den Stausee zu befahren.“

Zustimmung unter Auflagen

Die Gemeinderäte erteilten einstimmig ihre Zustimmung, allerdings unter den gleichen Auflagen, wie jene, die für die Feuerwehr gelten: Der Stausee darf nur zur Rettung oder Bergung verunglückter Menschen erfolgen, oder zu Übungszwecken, jedoch nicht zur Freizeitnutzung. Außerdem soll die Benutzung auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Die Befreiung kann aus zwingenden naturschutzrechtlichen Gründen widerrufen werden.