Im Staufener Missbrauchsfall hakt es offenbar am Austausch unter den Behörden. Foto: dpa

Kommunikationspannen werden Kind zum Verhängnis: Gericht gibt offenbar nicht alle Informationen weiter.

Staufen - Für Sex wird ein Junge in Staufen verkauft. Christian L., Stiefvater des Neunjährigen, ist einschlägig vorbestraft: 2005, weil er kinderpornografisches Material auf seiner Festplatte hat, und 2010 sitzt er schon wieder auf der Anklagebank. Diesmal wegen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens. Vermutlich ein gutes Jahr nach seiner Haftentlassung nimmt das Unheil im Breisgau seinen Lauf: Mehrfach wird sein Stiefsohn missbraucht.

Auf die Enthüllungen der Taten Mitte Januar folgt ein Aufschrei: Wie hat es so weit kommen können? Behörden und Justiz müssen sich rechtfertigen. Nun berichtet die »Süddeutsche Zeitung« über ein weiteres Detail der Tragödie: Offenbar hat das Landgericht Freiburg dem Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald Informationen zum Vorleben von L. nicht weitergereicht. »Wie gefährlich L. für das heute neun Jahre alte Kind tatsächlich werden könnte, ist an keiner Stelle richtig eingeschätzt worden. Es wäre aber möglich gewesen, wenn alle Informationen gebündelt worden wären. Das ist nicht geschehen«, heißt es.

Dass der mutmaßliche Kindsvergewaltiger im August 2016 einen Antrag gestellt hatte, zur alleinerziehenden Mutter nach Staufen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) zu ziehen, soll das Jugendamt auch nicht erfahren haben. »Erst im März 2017, neun Monate nach der ersten aktenkundigen Meldung über das Erscheinen von L., habe schließlich die Freiburger Kriminalpolizei das Jugendamt informiert«, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Auskünfte des Landkreises. Ein Sprecher des Gerichts habe demnach klargestellt: Es habe Kenntnis gehabt, dass das Jugendamt den Jungen begleite. Möglicherweise sind die Behörden davon ausgegangen, die Umstände seien allen Seiten geläufig.

Kommunikationspannen sind dem Jungen zum Verhängnis geworden: Jahrelang soll er von seinem Stiefvater missbraucht worden sein. Zudem: Der Mutter haben die Gerichte offensichtlich vertraut. Die Auflage, dass ihr neuer pädophiler Lebensgefährte nicht in die Nähe von Kindern kommen darf, hat offenbar keiner kontrolliert.